Rechtswissenschaftler

Rechtswissenschaftler (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Rechtswissenschaftler die Rechtswissenschaftler
Genitiv des Rechtswissenschaftlers der Rechtswissenschaftler
Dativ dem Rechtswissenschaftler den Rechtswissenschaftlern
Akkusativ den Rechtswissenschaftler die Rechtswissenschaftler

Worttrennung:

Rechts·wis·sen·schaft·ler, Plural: Rechts·wis·sen·schaft·ler

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sˌvɪsn̩ˌʃaftlɐ]
Hörbeispiele:  Rechtswissenschaftler (Info)

Bedeutungen:

[1] eine Person mit wissenschaftlicher Ausbildung, die sich mit der Rechtswissenschaft beschäftigt

Herkunft:

Ableitung zu Rechtswissenschaft mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ler

Synonyme:

[1] Rechtsgelehrter

Sinnverwandte Wörter:

[1] Jurist

Weibliche Wortformen:

[1] Rechtswissenschaftlerin

Oberbegriffe:

[1] Wissenschaftler

Unterbegriffe:

[1] Rechtsprofessor

Beispiele:

[1] „Vermutlich wäre es nicht so gekommen, hätte es nicht die vielen Zeitungsberichte gegeben, die Empörung im ganzen Land über den Tod des jungen Mannes und die Unterstützung der anderen Rechtswissenschaftler.[1]
[1] „Ohnehin sei juristische Forschung, wie sie jetzt in Kooperation mit den russischen Strafrechtlern erfolgt […], keine Selbstverständlichkeit, so der Potsdamer Rechtswissenschaftler.[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Rechtswissenschaftler
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtswissenschaftler
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtswissenschaftler

Quellen:

  1. Sandra Schulz: Kafkas Krieger. In: DER SPIEGEL. Nummer Heft 21, 2011, Seite 128-132, Zitat Seite 130.
  2. Matthias Zimmermann: Jugendstrafrecht exportieren. In: Portal Wissen. Das Forschungsmagazin der Universität Potsdam. Nummer 1/2013, ISSN 2194-4237, Seite 80
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