Rechtswissenschaftler
Rechtswissenschaftler (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Rechtswissenschaftler | die Rechtswissenschaftler |
Genitiv | des Rechtswissenschaftlers | der Rechtswissenschaftler |
Dativ | dem Rechtswissenschaftler | den Rechtswissenschaftlern |
Akkusativ | den Rechtswissenschaftler | die Rechtswissenschaftler |
Worttrennung:
- Rechts·wis·sen·schaft·ler, Plural: Rechts·wis·sen·schaft·ler
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sˌvɪsn̩ˌʃaftlɐ]
- Hörbeispiele: Rechtswissenschaftler (Info)
Bedeutungen:
- [1] eine Person mit wissenschaftlicher Ausbildung, die sich mit der Rechtswissenschaft beschäftigt
Herkunft:
- Ableitung zu Rechtswissenschaft mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ler
Synonyme:
- [1] Rechtsgelehrter
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Jurist
Weibliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Wissenschaftler
Unterbegriffe:
- [1] Rechtsprofessor
Beispiele:
- [1] „Vermutlich wäre es nicht so gekommen, hätte es nicht die vielen Zeitungsberichte gegeben, die Empörung im ganzen Land über den Tod des jungen Mannes und die Unterstützung der anderen Rechtswissenschaftler.“[1]
- [1] „Ohnehin sei juristische Forschung, wie sie jetzt in Kooperation mit den russischen Strafrechtlern erfolgt […], keine Selbstverständlichkeit, so der Potsdamer Rechtswissenschaftler.“[2]
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Rechtswissenschaftler“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtswissenschaftler“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtswissenschaftler“
Quellen:
- Sandra Schulz: Kafkas Krieger. In: DER SPIEGEL. Nummer Heft 21, 2011, Seite 128-132, Zitat Seite 130.
- Matthias Zimmermann: Jugendstrafrecht exportieren. In: Portal Wissen. Das Forschungsmagazin der Universität Potsdam. Nummer 1/2013, ISSN 2194-4237, Seite 80
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