Staatsvolk

Staatsvolk (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Staatsvolk die Staatsvölker
Genitiv des Staatsvolkes
des Staatsvolks
der Staatsvölker
Dativ dem Staatsvolk
dem Staatsvolke
den Staatsvölkern
Akkusativ das Staatsvolk die Staatsvölker

Worttrennung:

Staats·volk, Plural: Staats·völ·ker

Aussprache:

IPA: [ˈʃtaːt͡sˌfɔlk]
Hörbeispiele:  Staatsvolk (Info)

Bedeutungen:

[1] Völkerrecht, Verfassungsrecht: die Gesamtheit der Staatsangehörigen eines Staates

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Staat und Volk mit dem Fugenelement -s

Gegenwörter:

[1] Bevölkerung, Staatsbürgervolk

Oberbegriffe:

[1] Volk

Unterbegriffe:

[1] Bundesvolk

Beispiele:

[1] „Der Umfang der Rechte des Staatsvolks kann sehr unterschiedlich sein: in freiheitlichen Demokratien ist er weit, in Diktaturen kann er auf ein Nichts zusammenschrumpfen.“[1]
[1] „Zehn Dekrete, erlassen zwischen dem 8. Mai und der ersten Sitzung der Provisorischen Nationalversammlung, regelten die Rechtsverhältnisse zwischen dem Staatsvolk und der deutschen und magyarischen Minderheit.“[2]
[1] „Es gab weder eine Staatsgewalt noch ein Staatsgebiet noch ein Staatsvolk in der völkerrechtlich und staatsrechtlich gebotenen Eindeutigkeit der Definition.“[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Staatsvolk
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatsvolk
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Staatsvolk
[1] Duden online „Staatsvolk

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Staatsvolk“ (Stabilversion)
  2. Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X, Seite 193.
  3. Theo Sommer: 1945. Die Biographie eines Jahres. Rowohlt, Reinbek 2005, ISBN 3-498-06382-0, Seite 212.
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