Verfassungsrecht

Verfassungsrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Verfassungsrecht die Verfassungsrechte
Genitiv des Verfassungsrechtes
des Verfassungsrechts
der Verfassungsrechte
Dativ dem Verfassungsrecht
dem Verfassungsrechte
den Verfassungsrechten
Akkusativ das Verfassungsrecht die Verfassungsrechte

Worttrennung:

Ver·fas·sungs·recht, Plural: Ver·fas·sungs·rech·te

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈfasʊŋsˌʁɛçt]
Hörbeispiele:  Verfassungsrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Jura, Politikwissenschaft, kein Plural: Teilwissenschaft, die sich mit den rechtlichen Grundlagen von Staaten beschäftigt
[2] in der Verfassung (eines Staates) enthaltene Rechtsnorm; durch die Verfassung zuerkanntes Recht

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Verfassung und Recht mit dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

[1] Staatslehre, Staatsrecht
[2] Grundrecht

Oberbegriffe:

[1] Recht, Wissenschaft
[2] ein Recht, Rechtsnorm

Beispiele:

[1] „Vornehmlich in den Ländern des deutschen Rechtskreises wird zwischen Staatsrecht im Allgemeinen und Verfassungsrecht im Besonderen unterschieden“.[1]
[1] Eine Freundin von mir, die Jura studiert, muss gerade Verfassungsrecht lernen.
[2] Verfassungsrechte sind in Deutschland unter anderem die Meinungsfreiheit, das Versammlungsrecht, und die Redefreiheit.

Wortbildungen:

Verfassungsrechtler, verfassungsrechtlich

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Verfassungsrecht
[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfassungsrecht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Verfassungsrecht
[*] The Free Dictionary „Verfassungsrecht
[2] Duden online „Verfassungsrecht

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Verfassungsrecht“ (Stabilversion)
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