Rechtsnorm
Rechtsnorm (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Rechtsnorm | die Rechtsnormen |
Genitiv | der Rechtsnorm | der Rechtsnormen |
Dativ | der Rechtsnorm | den Rechtsnormen |
Akkusativ | die Rechtsnorm | die Rechtsnormen |
Worttrennung:
- Rechts·norm, Plural: Rechts·nor·men
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sˌnɔʁm]
- Hörbeispiele: Rechtsnorm (Info)
Bedeutungen:
- [1] soziale Norm, die für einen bestimmten Kreis von Personen rechtlich verbindlich ist; von einem Gesetzgeber, einem Verordnungsgeber oder einem Satzungsgeber gesetzt, zwischen zwei Parteien in einem privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart oder auf Gewohnheitsrecht beruhend
Herkunft:
- zusammengesetzt aus den Substantiven Recht und Norm mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
Oberbegriffe:
- [1] Norm, soziale Norm
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Der rechtliche Begriff der Verwandtschaft hat nämlich eine besondere Tragweite. Er fungiert, wie der Jurist sagt, als ‚Tatbestand‘, an den ‚Rechtsfolgen‘ durch den ‚Rechtssatz‘ (die ‚Rechtsnorm‘) geknüpft sind.“[1]
- [1] „Ob eine unter Menschen verbreitete Geltungsvorstellung als dem Bereich der ‚Ethik‘ angehörig anzusehen ist oder nicht (dann also ‚bloße‘ Konvention oder ‚bloße‘ Rechtsnorm ist), kann für die empirische Soziologie nicht anders als nach demjenigen Begriff des ‚Ethischen‘ entschieden werden, der in dem in Frage stehenden Menschenkreis tatsächlich galt oder gilt.“[2]
- [1] „Ius privatum ist das von den Staatsangelegenheiten abgesonderte Recht, dessen Benutzung den einzelnen vorbehalten und von den Bedürfnissen der Staatserhaltung unabhängig ist. Ius publicum (= ad populum pertinens, non ad singulos) ist dagegen das Recht, das der Staatserhaltung dient und daher auch in diesem Sinne anzuwenden ist. Diese beiden Rechtsgruppen sind die Grundlagen (positiones) für eine vernünftige Rechtsverteilung … Hierzu gehören nicht bloß Rechtsnormen, sondern auch rechtserzeugende Privatakte, z. B. ein pactum conventum oder eine stipulatio … Sieht man freilich in dem Namen des ius publicum nicht einen Hinweis auf den Inhalt, sondern auf die Quelle des Rechts, so bezeichnet ius publicum das von Staats wegen anerkannte Recht, zu dem auch die Sätze des ius privatum gehören, also ein rechtliches Staatsgebot, eine staatliche Rechtsnorm oder einen Staatsvertrag …“[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] eine Rechtsnorm auslegen, erlassen, setzen, vereinbaren
Wortbildungen:
- Rechtsnormcharakter
Übersetzungen
[1]
|
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Rechtsnorm“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsnorm“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsnorm“
- [1] The Free Dictionary „Rechtsnorm“
Quellen:
- Karl Engisch: Einführung in das juristische Denken. 8. Auflage. Stuttgart u. a. 1983. S. 15.
- Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie. Erstes Kapitel: Soziologische Grundbegriffe. § 6. Arten legitimer Ordnung: Konvention und Recht. Zuerst 1922. Zweitausendeins. Frankfurt am Main. 2005. S. 26.
- Rudolf Leonhard: Ius privatum. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band X,2, Stuttgart 1919, Spalte 1289–1290.
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Rechtsform
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.