Strafbefehl

Strafbefehl (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Strafbefehl die Strafbefehle
Genitiv des Strafbefehles
des Strafbefehls
der Strafbefehle
Dativ dem Strafbefehl
dem Strafbefehle
den Strafbefehlen
Akkusativ den Strafbefehl die Strafbefehle

Worttrennung:

Straf·be·fehl, Plural: Straf·be·feh·le

Aussprache:

IPA: [ˈʃtʁaːfbəˌfeːl]
Hörbeispiele:  Strafbefehl (Info)

Bedeutungen:

[1] deutsches Strafrecht: bei nicht erfolgtem oder nicht rechtzeitigem Einspruch dem rechtskräftigen Urteil gleichstehende richterliche Entscheidung über die Rechtsfolgen eines Vergehens (§§ 407 ff. StPO)

Beispiele:

[1] „Nach dem Einspruch übernimmt der Strafbefehl die Funktion des Eröffnungsbeschlusses“.[1]
[1] „Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einen Strafbefehl wegen falscher eidesstattlicher Erklärung in zwei Fällen beantragt.“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] einen Strafbefehl beantragen, einen Strafbefehl erlassen

Wortbildungen:

[1] Strafbefehlsverfahren

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Strafbefehl
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafbefehl
[1] The Free Dictionary „Strafbefehl
[1] Duden online „Strafbefehl
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafbefehl“ auf wissen.de
[1] wissen.de – Lexikon „Strafbefehl
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStrafbefehl

Quellen:

  1. Werner Beulke: Strafprozessrecht. 11., völlig neu bearbeitete Auflage. C.F. Müller, Heidelberg/München/Landsberg/Frechen/Hamburg 2010, ISBN 978-3-8114-9744-3, Seite 340 (Randziffer 528).
  2. Limburger Bischof: Staatsanwälte beantragen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst. In: Spiegel Online. 10. Oktober 2013, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 10. Oktober 2013).
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