Tatplan
Tatplan (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Tatplan | die Tatpläne |
Genitiv | des Tatplanes des Tatplans |
der Tatpläne |
Dativ | dem Tatplan dem Tatplane |
den Tatplänen |
Akkusativ | den Tatplan | die Tatpläne |
Worttrennung:
- Tat·plan, Plural: Tat·plä·ne
Aussprache:
- IPA: [ˈtaːtˌplaːn]
- Hörbeispiele: Tatplan (Info)
Bedeutungen:
- [1] durchdachte Vorgehensweise für eine Handlung (insbesondere für eine Straftat)
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Tat und Plan
Oberbegriffe:
- [1] Plan
Beispiele:
- [1] „Einen gemeinsamen Tatplan der Schläger und der Gruppe im Hof hätten die Ermittlungen nicht ergeben, so die Staatsanwaltschaft.“[1]
- [1] „Wenn zwei Personen an einem Tatgeschehen arbeitsteilig zusammenwirken und nach einem gemeinsamen Tatplan agieren, wäre es nicht angemessen, die Handlungen der beiden Täter isoliert voneinander zu betrachten. Daher werden die Tatbeiträge der einvernehmlich Agierenden gegenseitig zugerechnet, um dem Unrechtsgehalt der Tat gerecht zu werden.“[2]
Übersetzungen
[1] durchdachte Vorgehensweise für eine Handlung (insbesondere für eine Straftat)
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Tatplan“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Tatplan“
Quellen:
- Lena Kampf: Mit einem Schlag Ausländer. In: DER SPIEGEL. Nummer 23/2014, 2. Juni 2014, ISSN 0038-7452, Seite 45.
- Wikipedia-Artikel „Beteiligung (Strafrecht)“ (Stabilversion)
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Tarpan
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