amtshandeln

amtshandeln (Deutsch)

Verb

Person Wortform
Präsens ichamtshandle
amtshandele
duamtshandelst
er, sie, esamtshandelt
Präteritum ichamtshandelte
Konjunktiv II ichamtshandelte
Imperativ Singularamtshandle!
amtshandel!
Pluralamtshandelt!
PerfektPartizip IIHilfsverb
amtsgehandelt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:amtshandeln

Worttrennung:

amts·han·deln, Präteritum: amts·han·del·te, Partizip II: amts·ge·han·delt

Aussprache:

IPA: [ˈamt͡sˌhandl̩n]
Hörbeispiele:  amtshandeln (Info)

Bedeutungen:

[1] österreichisch, amtssprachlich: eine Amtshandlung durchführen

Herkunft:

Derivation (Ableitung) zum Substantiv Amtshandlung

Beispiele:

[1] „[Abgeordneter Gustav Zeilinger:] Es ist wirklich nicht notwendig, daß hier Beamte an der Grenze nebeneinander stehen, von denen einer amtshandelt und die anderen mehr oder minder das Auto nur vorbeiwinken.“[1]
[1] „[Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic:] Diese Polizisten in Wien-Alsergrund handelten jedoch anders, als die Mitglieder dieses privaten Wachdienstes angenommen hatten: Sie haben nämlich nicht gegen die Obdachlosen in ihrer mißlichen Lage amtsgehandelt, sondern sie haben eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen den privaten Wachdienst erstattet.“[2]

Wortbildungen:

beamtshandeln

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Duden online „amtshandeln
[1] ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Vollständige Ausgabe mit dem amtlichen Regelwerk. 43. Auflage. ÖBV, Wien 2016, ISBN 978-3-209-08514-6 (Bearbeitung: Magdalena Eybl et al.; Red.: Christiane M. Pabst, Herbert Fussy, Ulrike Steiner), Seite 44, Eintrag „amtshandeln“.

Quellen:

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