beamtshandeln

beamtshandeln (Deutsch)

Verb

Person Wortform
Präsens ichbeamtshandle
beamtshandele
dubeamtshandelst
er, sie, esbeamtshandelt
Präteritum ichbeamtshandelte
Konjunktiv II ichbeamtshandelte
Imperativ Singularbeamtshandle!
beamtshandel!
Pluralbeamtshandelt!
PerfektPartizip IIHilfsverb
beamtshandelt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:beamtshandeln

Worttrennung:

be·amts·han·deln, Präteritum: be·amts·han·del·te, Partizip II: be·amts·han·delt

Aussprache:

IPA: [bəˈʔamt͡sˌhandl̩n]
Hörbeispiele:  beamtshandeln (Info)

Bedeutungen:

[1] österreichisch, amtssprachlich, oft auch scherzhaft, transitiv: eine Amtshandlung an oder für jemanden durchführen

Herkunft:

Derivation (Ableitung) zum Verb amtshandeln mit dem Derivatem be-

Beispiele:

[1] „[Abgeordneter Otto Pendl:] Wenn wir jeden Einzelnen, der zu uns kommt, beamtshandeln wollen, dann muss uns auch klar sein, dass wir ganz einfach auch das Rüstzeug dazu brauchen, damit wir das umsetzen können.“[1]
[1] „[Bundesminister für Inneres Herbert Kickl:] Mittels Lautsprecherdurchsagen wurde informiert, dass Gebrechliche, Frauen und Kinder nach vorne kommen sollen, damit sie zuerst beamtshandelt werden.“[2]

Redewendungen:

jemanden spitalsreif beamtshandeln

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Duden online „beamtshandeln
[1] ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Vollständige Ausgabe mit dem amtlichen Regelwerk. 43. Auflage. ÖBV, Wien 2016, ISBN 978-3-209-08514-6 (Bearbeitung: Magdalena Eybl et al.; Red.: Christiane M. Pabst, Herbert Fussy, Ulrike Steiner), Seite 95, Eintrag „beamtshandeln“.

Quellen:

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