enteignen
enteignen (Deutsch)
Verb
Person | Wortform | |||
---|---|---|---|---|
Präsens | ich | enteigne | ||
du | enteignest | |||
er, sie, es | enteignet | |||
Präteritum | ich | enteignete | ||
Konjunktiv II | ich | enteignete | ||
Imperativ | Singular | enteigne! | ||
Plural | enteignet! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
enteignet | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:enteignen |
Worttrennung:
- ent·eig·nen, Präteritum: ent·eig·ne·te, Partizip II: ent·eig·net
Aussprache:
- IPA: [ɛntˈʔaɪ̯ɡnən]
- Hörbeispiele: enteignen (Info)
Bedeutungen:
- [1] jemandes Eigentum entziehen, vor allem durch staatliche Eingriffe
Beispiele:
- [1] „In den Jahren 1945-1946 wurde in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) eine Bodenreform durchgeführt, in deren Verlauf Großgrundbesitzer mit mehr als 100 ha Fläche und Besitzer, die als Kriegsverbrecher und aktive NSDAP-Mitglieder eingestuft waren, entschädigungslos enteignet wurden.“[1]
Wortbildungen:
Übersetzungen
[1] jemandes Eigentum entziehen, vor allem durch staatliche Eingriffe
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „enteignen“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „enteignen“
- [1] The Free Dictionary „enteignen“
- [1] Duden online „enteignen“
Quellen:
- Wikipedia-Artikel „Bodenreform in Deutschland“
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Anagramme: einengten
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