entkriminalisieren
entkriminalisieren (Deutsch)
Verb
Person | Wortform | |||
---|---|---|---|---|
Präsens | ich | entkriminalisiere | ||
du | entkriminalisierst | |||
er, sie, es | entkriminalisiert | |||
Präteritum | ich | entkriminalisierte | ||
Konjunktiv II | ich | entkriminalisierte | ||
Imperativ | Singular | entkriminalisier! entkriminalisiere! | ||
Plural | entkriminalisiert! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
entkriminalisiert | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:entkriminalisieren |
Worttrennung:
- ent·kri·mi·na·li·sie·ren, Präteritum: ent·kri·mi·na·li·sier·te, Partizip II: ent·kri·mi·na·li·siert
Aussprache:
- IPA: [ɛntkʁiminaliˈziːʁən]
- Hörbeispiele: entkriminalisieren (Info)
- Reime: -iːʁən
Bedeutungen:
- [1] etwas, jemanden von dem Vorwurf befreien, kriminell, rechtswidrig zu sein
Gegenwörter:
- [1] kriminalisieren
Beispiele:
- [1] „Bremen setzt sich für mehr Freiheit im Umgang mit Cannabis ein und will Konsumenten im rot-grün geführten Bundesland entkriminalisieren.“[1]
- [1] „Der [Drogen]konsum wurde damals völlig entkriminalisiert, es wird auch nicht zwischen sogenannten ‚harten Drogen‘ wie Heroin und ‚weichen‘ Drogen wie Cannabis unterschieden.“[2]
- [1] „16 Polizeibeamte unterstehen ihm, sie sollen gegen Drogendealer vorgehen, Cafés kontrollieren, das Quartier entkriminalisieren, so weit das möglich ist.“[3]
Wortbildungen:
- Entkriminalisierung
Übersetzungen
[1] etwas, jemanden von dem Vorwurf befreien, kriminell, rechtswidrig zu sein
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „entkriminalisieren“
- [1] Duden online „entkriminalisieren“
Quellen:
- Vgl. Stern Online, Artikel Bremen will Kiffer nicht mehr verfolgen – und Cannabis legalisieren lassen vom 21. April 2016. Autor: Finn Rütten. Abgerufen am 14. März 2017.
- Vgl. Heise Online, Artikel 15 Jahre entkriminalisierte Drogenpolitik in Portugal vom 1. Juni 2016. Autor: Ralf Streck. Abgerufen am 14. März 2017.
- Nadine Ahr, Moritz Aisslinger: Alex, Ötzi und der Libanesen-Jäger. In: DIE ZEIT. Nummer 19, 4. Mai 2017, ISSN 0044-2070, Seite 14.
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