Auflassung

Auflassung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Auflassung die Auflassungen
Genitiv der Auflassung der Auflassungen
Dativ der Auflassung den Auflassungen
Akkusativ die Auflassung die Auflassungen

Worttrennung:

Auf·las·sung, Plural: Auf·las·sun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈaʊ̯flasʊŋ]
Hörbeispiele:  Auflassung (Info),  Auflassung (Österreich) (Info)

Bedeutungen:

[1] Stilllegung von etwas Vorhandenem
[2] Recht: die bei einem Grundstückserwerb erforderliche Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber[1]

Herkunft:

Derivation (Ableitung) zum Stamm des Verbs auflassen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung

Synonyme:

[1] Aufhebung, Abschaffung, Auflösung

Beispiele:

[1] Die Verkehrsbetriebe entschlossen sich für die Auflassung der Haltestelle.
[2] Bei der Auflassung (Paragraf 925 BGB) einigen sich Käufer und Verkäufer unter Anwesenheit eines Notars über die Grundstücksübertragung.[2]
[2] Dinglich vollzogen ist der Vertrag freilich nicht erst mit Auflassung und Eintragung, sondern bereits dann, wenn der Erwerber ein Anwartschaftsrecht auf Eigentum erlangt.[3]

Charakteristische Wortkombinationen:

[2] Auflassung und Eintragung

Wortbildungen:

Auflassungserklärung, Auflassungsvormerkung

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1, 2] Wikipedia-Artikel „Auflassung
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Auflassung
[1, 2] Duden online „Auflassung
[1, 2] The Free Dictionary „Auflassung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAuflassung
[2] Auflassung Finanz-Lexikon mano-dienste
[2] § 873 BGB Gesetze; Erwerb durch Einigung und Eintragung

Quellen:

  1. siehe § 925 I BGB
  2. nach mano-dienste, Finanz-Lexikon „Auflassung
  3. Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen: samt BGB Allgemeiner Teil, Kurt Schellhammer. Abgerufen am 17. September 2015.
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