Beiordnung
Beiordnung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Beiordnung | die Beiordnungen |
Genitiv | der Beiordnung | der Beiordnungen |
Dativ | der Beiordnung | den Beiordnungen |
Akkusativ | die Beiordnung | die Beiordnungen |
Worttrennung:
- Bei·ord·nung, Plural: Bei·ord·nun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈbaɪ̯ʔɔʁdnʊŋ]
- Hörbeispiele: Beiordnung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Linguistik: deutscher Ausdruck für Koordination (gleichrangige Verbindung sprachlicher Einheiten im Satz)
- [2] Recht: Zuweisung eines Anwalts zu einer für bedürftig erachteten Prozesspartei
Synonyme:
- [1] Gleichordnung, Koordination, Nebenordnung, Parataxe
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] Syntax, Grammatik, Linguistik
Beispiele:
- [1] Als Beispiel für Beiordnung nennt Sütterlin den Satz: „Mein Bruder wohnt in der Stadt; ich lebe lieber auf dem Lande.“[1]
- [2] „Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes erfolgt auf Antrag auch ohne Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht, wenn die Gegenseite durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, § 11 a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Die Beiordnung unterbleibt jedoch, wenn die Klage mutwillig ist.“[2]
Übersetzungen
[1]
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[2] Recht: Zuweisung eines Anwalts zu einer für bedürftig erachteten Prozesspartei
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Beiordnung“
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beiordnung“
- [1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Beiordnung“
Quellen:
- Ludwig Sütterlin: Die Deutsche Sprache der Gegenwart. Zweite, stark veränderte Auflage. Voigtländer, Leipzig 1907, S. 383.
- Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts
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