Finanzhilfe

Finanzhilfe (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Finanzhilfe die Finanzhilfen
Genitiv der Finanzhilfe der Finanzhilfen
Dativ der Finanzhilfe den Finanzhilfen
Akkusativ die Finanzhilfe die Finanzhilfen

Worttrennung:

Fi·nanz·hil·fe, Plural: Fi·nanz·hil·fen

Aussprache:

IPA: [fiˈnant͡sˌhɪlfə]
Hörbeispiele:  Finanzhilfe (Info)

Bedeutungen:

[1] (Unterstützung mit) Geld, das eine öffentliche Stelle, zum Beispiel eine Stadt, ein Staat oder Staatenverbund, gewährt

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Finanz und Hilfe

Sinnverwandte Wörter:

[1] Geldspritze, Subvention, Zuschuss

Oberbegriffe:

[1] Unterstützung

Unterbegriffe:

[1] Beihilfe, Kredit, Steuervergünstigung

Beispiele:

[1] „Im Falle der Gewährung konditionaler Finanzhilfe gelten die unionsrechtliche Verordnung (EU) Nr. 472/2013 und der völkerrechtliche ESM-Vertrag grundsätzlich nebeneinander.“[1]
[1] „Ein falsch herum gedruckter Präsident der Vereinigten Staaten mit gewendetem Anzug auf einer Gipfelkonferenz müsste Millionen Leser von der Dringlichkeit deutscher Finanzhilfe überzeugen.“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Finanzhilfe gewähren, Finanzhilfe des Bundes, des Landes, der EU

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Finanzhilfe
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Finanzhilfe
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Finanzhilfe
[1] Duden online „Finanzhilfe

Quellen:

  1. Die Konditionalität der Finanzhilfen für Eurostaaten, André Gilles. Abgerufen am 4. Februar 2020.
  2. Loriot (Verfasser); Susanne von Bülow, Peter Geyer, OA Krimmel (Herausgeber): Der ganz offene Brief. Hoffmann und Campe, Hamburg 2014, ISBN 978-3-455-40514-9, Seite 191.
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