Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Gewinn-und-Verlust-Rechnung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Gewinn-und-Verlust-Rechnung
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die Gewinn-und-Verlust-Rechnungen
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Genitiv | der Gewinn-und-Verlust-Rechnung
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der Gewinn-und-Verlust-Rechnungen
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Dativ | der Gewinn-und-Verlust-Rechnung
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den Gewinn-und-Verlust-Rechnungen
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Akkusativ | die Gewinn-und-Verlust-Rechnung
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die Gewinn-und-Verlust-Rechnungen
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Anmerkung zur Schreibweise:
- Gemäß dem Duden[1] ist nach den Rechtschreibregeln nur die Schreibweise Gewinn-und-Verlust-Rechnung korrekt. Die Schreibweise, die das HGB verwendet[2] und die auch in der Fachliteratur überwiegend benutzt wird, ist jedoch Gewinn- und Verlustrechnung.
Alternative Schreibweisen:
Worttrennung:
- Ge·winn-und-Ver·lust-Rech·nung, Plural: Ge·winn-und-Ver·lust-Rech·nun·gen
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈvɪnʔʊntfɛɐ̯ˈlʊstˌʁɛçnʊŋ]
- Hörbeispiele:
Gewinn-und-Verlust-Rechnung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Bilanzrecht: jährlich von einem Kaufmann – vorbehaltlich etwaig eingreifender Befreiungen – zu erstellende Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen des abgelaufenen Geschäftsjahrs, aus der sich ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag beziehungsweise nach Berücksichtigung eines Gewinn-/Verlustvortrags und von Veränderungen der Rücklagen der Bilanzgewinn oder der Bilanzverlust ergibt, der in die Bilanz übertragen wird
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Gewinn- und Verlustrechnung“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Duden online „Gewinn-und-Verlust-Rechnung“
Quellen:
- Duden online „Gewinn-und-Verlust-Rechnung“.
- Etwa in §§ 242 II, III, 264 I 1, 2; 275 I 1, IV, V; 297 I 1; 340c III HGB.
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