Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung (Deutsch)
Wortverbindung, Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Gewinn- und Verlustrechnung | die Gewinn- und Verlustrechnungen |
Genitiv | der Gewinn- und Verlustrechnung | der Gewinn- und Verlustrechnungen |
Dativ | der Gewinn- und Verlustrechnung | den Gewinn- und Verlustrechnungen |
Akkusativ | die Gewinn- und Verlustrechnung | die Gewinn- und Verlustrechnungen |
Anmerkung zur Schreibweise:
- Gemäß dem Duden[1] ist nach den Rechtschreibregeln nur die Schreibweise Gewinn-und-Verlust-Rechnung korrekt. Die Schreibweise, die das HGB verwendet[2] und die auch in der Fachliteratur überwiegend benutzt wird (siehe Beispiele), ist jedoch Gewinn- und Verlustrechnung.
Alternative Schreibweisen:
Worttrennung:
- Ge·winn- und Ver·lust·rech·nung, Plural: Ge·winn- und Ver·lust·rech·nun·gen
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈvɪn ʔʊnt fɛɐ̯ˈlʊstˌʁɛçnʊŋ]
- Hörbeispiele: Gewinn- und Verlustrechnung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Bilanzrecht: jährlich von einem Kaufmann – vorbehaltlich etwaig eingreifender Befreiungen – zu erstellende Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen des abgelaufenen Geschäftsjahrs, aus der sich ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag beziehungsweise nach Berücksichtigung eines Gewinn-/Verlustvortrags und von Veränderungen der Rücklagen der Bilanzgewinn oder der Bilanzverlust ergibt, der in die Bilanz übertragen wird
Abkürzungen:
- [1] GuV, G. u. V., GuV-Rechnung
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Gewinnrechnung und Verlustrechnung
Synonyme:
- [1] Jahresergebnisrechnung, Ergebnisrechnung, Erfolgsrechnung
Beispiele:
- [1] Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Erträge und Aufwendungen einer Berichtsperiode, ihr Saldo wird als Jahresüberschuss (Plus) oder Jahresfehlbetrag (Minus) bezeichnet.
- [1] „1. Wie hat sich das Vermögen verändert? […] Die erste Frage wird von der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV-Rechnung) beantwortet. Sie bildet den Erfolg eines Geschäftsjahres ab und informiert über die Ertragslage des Unternehmens.“[3]
- [1] „Die Gewinn- und Verlustrechnung unterliegt den Grundsätzen ordnungmäßiger Buchführung […], muss also insbesondere klar und übersichtlich, in deutscher Sprache und in Euro sowie innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufgestellt werden – spätestens 12 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres – […].“[4]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] die Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, aufstellen
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Gewinn- und Verlustrechnung“
- [1] wissen.de – Lexikon „Gewinn- und Verlustrechnung“
- [1] Weber: Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). In: Beck’sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon. 1. Januar 2013 (elektronische Ausgabe, Edition 3/2013, Randziffer 4).
Quellen:
- Duden online „Gewinn-und-Verlust-Rechnung“.
- Etwa in §§ 242 II, III, 264 I 1, 2; 275 I 1, IV, V; 297 I 1; 340c III HGB.
- Rainer Buchholz: Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS. 8., aktualisierte Auflage. Verlag Franz Vahlen, München 2013, ISBN 978-3-8006-4590-9, Seite 1.
- Weber: Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). In: Beck’sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon. 1. Januar 2013 (elektronische Ausgabe, Edition 3/2013, Randziffer 4).
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