Nebenklagevertreterin

Nebenklagevertreterin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Nebenklagevertreterin die Nebenklagevertreterinnen
Genitiv der Nebenklagevertreterin der Nebenklagevertreterinnen
Dativ der Nebenklagevertreterin den Nebenklagevertreterinnen
Akkusativ die Nebenklagevertreterin die Nebenklagevertreterinnen

Worttrennung:

Ne·ben·kla·ge·ver·tre·te·rin, Plural: Ne·ben·kla·ge·ver·tre·te·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈneːbn̩klaːɡəfɛɐ̯ˌtʁeːtəʁɪn]
Hörbeispiele:  Nebenklagevertreterin (Info),  Nebenklagevertreterin (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: weiblicher (juristischer) Beistand eines Nebenklägers (oftmals eines Opfers/Geschädigten in einem Strafprozess)

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Nebenklagevertreter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Nebenklagevertreter

Oberbegriffe:

[1] Vertreter

Beispiele:

[1] Die Nebenklagevertreterin übernahm die Vertretung mehrerer Nebenkläger.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Nebenklagevertreterin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nebenklagevertreterin
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Nebenklagevertreterin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalNebenklagevertreterin
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Nebenklagevertreterin
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