Richteranklage
Richteranklage (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Richteranklage | die Richteranklagen |
Genitiv | der Richteranklage | der Richteranklagen |
Dativ | der Richteranklage | den Richteranklagen |
Akkusativ | die Richteranklage | die Richteranklagen |
Worttrennung:
- Rich·ter·an·kla·ge, Plural: Rich·ter·an·kla·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɪçtɐˌʔanklaːɡə]
- Hörbeispiele: Richteranklage (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtssprache, Deutschland: Verfahren, mit dem ein Richter sanktioniert werden kann, wenn er gegen Grundsätze des Grundgesetzes oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung eines Landes verstößt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Richter und Anklage
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[1] Verfahren, mit dem ein Richter sanktioniert werden kann, wenn er gegen Grundsätze des Grundgesetzes oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung eines Landes verstößt
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Richteranklage“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Richteranklage“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Richteranklage“
- [1] wissen.de – Lexikon „Richteranklage“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Richteranklage“
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