Grundgesetz

Grundgesetz (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Grundgesetz die Grundgesetze
Genitiv des Grundgesetzes der Grundgesetze
Dativ dem Grundgesetz
dem Grundgesetze
den Grundgesetzen
Akkusativ das Grundgesetz die Grundgesetze

Worttrennung:

Grund·ge·setz, Plural: Grund·ge·set·ze

Aussprache:

IPA: [ˈɡʁʊntɡəˌzɛt͡s]
Hörbeispiele:  Grundgesetz (Info)

Bedeutungen:

[1] kein Plural: die Verfassung eines Staates, besonders der Bundesrepublik Deutschland
[2] ein wichtiges, grundlegendes Gesetz

Abkürzungen:

[1] GG

Herkunft:

Ableitung zu Gesetz mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) Grund-, das in diesem Fall ein Präfixoid (Halbpräfix) ist.

Synonyme:

[1] Staatsverfassung, Verfassung

Oberbegriffe:

[1] Gesetz, Norm, Regelung

Beispiele:

[1] [D]as Grundgesetz [für die Bundesrepublik Deutschland wurde] am 23. Mai 1949 in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten ausgefertigt und verkündet […].[1]
[1] „Statt permanent über die Integrationsfähigkeit der Muslime zu schwadronieren, sollte man Rechtsgehorsam von ihnen fordern - und sie alsdann in Ruhe lassen. Ob sie die neuerdings viel beschworenen christlich-jüdischen Werte und Traditionen verinnerlicht haben, kann man eh nicht überprüfen, auch bei den Naturdeutschen nicht. Es wäre also in der Tat hilfreich, dass Grundgesetz nicht auch noch christlich-jüdisch zu taufen, wie der Rechtsphilosoph Ernst-Wolfgang Böckenförde bemerkt hat. Denn damit schwächt man gerade den Rechtsgehorsam.“[2]
[1] „Das Grundgesetz ist der verfassungsrechtliche Ausdruck dieses Demokratieverständnisses und als Grundlage der politischen Kultur in Deutschland unverrückbar.“[3]
[1] „Die neue Republik, die Bundesrepublik von 1949, war das Werk dreier Besatzungsmächte und eines Grundgesetzes, das sich die damals neuen Bundesländer durch Delegierte am Chiemsee gegeben hatten.“[4]
[2] Jeder Komponist kennt die Grundgesetze der Harmonie und jeder Maler die des Sehens.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] das Grundgesetz ändern, das Grundgesetz bestätigen, durch das Grundgesetz garantiert, durch das Grundgesetz geschützt, im Grundgesetz festgeschrieben, das Grundgesetz verabschieden, im Grundgesetz verankert, mit dem Grundgesetz vereinbar, Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz
[2] physikalisches Grundgesetz

Wortbildungen:

grundgesetzlich, Grundgesetzänderung

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Grundgesetz
[1, 2] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Grundgesetz
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Grundgesetz
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGrundgesetz

Quellen:

  1. Seite „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 27. März 2009, 19:53 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland&oldid=58389294 (Abgerufen: 8. Juni 2011, 23:21 UTC).
  2. Muslimisierung der Muslime. taz.de, 25. Februar 2011, archiviert vom Original am 25. Februar 2011 abgerufen am 2. Dezember 2014 (HTML, Deutsch).
  3. Tania Kambouri: Deutschland im Blaulicht. Notruf einer Polizistin. 4. Auflage. Piper, München, Berlin, Zürich 2015, ISBN 978-3-492-06024-0, Seite 163.
  4. Hellmuth Karasek: Soll das ein Witz sein?. Humor ist, wenn man trotzdem lacht. 7. Auflage. Wilhelm Heyne Verlag, München 2014, ISBN 978-3-453-41269-9, Seite 340.
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