Zurückzahlung
Zurückzahlung (Deutsch)
    
    Substantiv, f
    
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Zurückzahlung | die Zurückzahlungen | 
| Genitiv | der Zurückzahlung | der Zurückzahlungen | 
| Dativ | der Zurückzahlung | den Zurückzahlungen | 
| Akkusativ | die Zurückzahlung | die Zurückzahlungen | 
Worttrennung:
- Zu·rück·zah·lung, Plural: Zu·rück·zah·lun·gen
Aussprache:
- IPA: [t͡suˈʁʏkˌt͡saːlʊŋ]
- Hörbeispiele: Zurückzahlung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Erstattung geliehenen oder zu Unrecht erhaltenen Geldes
Herkunft:
- Ableitung zum Stamm des Verbs zurückzahlen mit dem Suffix -ung
Synonyme:
- [1] Rückzahlung
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Rückerstattung, Rückvergütung
Oberbegriffe:
- [1] Zahlung
Beispiele:
- [1] „Der SPD-Vorschlag sieht außerdem vor, dass Mieter rückwirkend – bis zu einem Jahr – einen Anspruch auf die Zurückzahlung überhöhter Mieten haben.“[1]
Übersetzungen
    
 [1] Erstattung geliehenen oder zu Unrecht erhaltenen Geldes
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Zurückzahlung“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zurückzahlung“
- [1] Duden online „Zurückzahlung“
Quellen:
- Henrik Mortsiefer: SPD fordert schärferes Gesetz: Mietpreisbremse greift nicht bei Mietwucher. In: Der Tagesspiegel Online. 16. August 2014 (URL, abgerufen am 16. Oktober 2022).
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