akzessorisch
akzessorisch (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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akzessorisch | akzessorischer | am akzessorischsten | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:akzessorisch |
Worttrennung:
- ak·zes·so·risch, Komparativ: ak·zes·so·ri·scher, Superlativ: ak·zes·so·rischs·ten
Aussprache:
- IPA: [akt͡sɛˈsoːʁɪʃ]
- Hörbeispiele: akzessorisch (Info)
- Reime: -oːʁɪʃ
Bedeutungen:
- [1] bildungssprachlich, Medizin, Rechtssprache: eine sekundäre, ergänzende oder untergeordnete Funktion habend; weniger wichtig
Herkunft:
- Entlehnung aus dem Mittellateinischen vom Adjektiv accessorius → la, zu lateinisch accessum → la, dem 2. Partizip von accedere → la „hinzukommen“[1]
Synonyme:
- [1] hinzutretend, nebensächlich, parasem
Gegenwörter:
- [1] basal, essentiell, originär, primär, wichtig
Beispiele:
- [1] Eine akzessorische Niere beschreibt eine seltene Fehlbildung, bei der es zur Ausbildung einer zusätzlichen Niere neben der Hauptniere kommt.[2]
- [1] Der akzessorische Tragus ist eine benigne, kongenitale Fehlbildung präaurikulär als Folge einer branchiogenen ektodermalen Überschussbildung und Keimversprengung des ersten und zweiten Kiemenbogens (erste Kiemenfurche).[3]
- [1] Akzessorische Sicherheiten haben ein unselbstständiges Nebenrecht zum Gegenstand, das nur in Verbindung mit der zugrunde liegenden Forderung gilt.[4]
- [1] Nach derzeit herrschender Akzessorietätslehre wird die akzessorische Haftung der Gesellschafter durch eine analoge Anwendung des § 128 HGB erreicht.[5]
- [1] Im Zivilrecht sind akzessorische Rechte Neben- oder Sicherungsrechte, die an eine bestimmte Forderung gebunden sind.[6]
- [1] Obwohl alle syntaktischen Funktionen zur Beschreibung eines Ereignisses beitragen, tragen manche syntaktische Funktionen akzessorischere Informationen bei als andere.[7]
- [1] So könnte man vielleicht etwas überspitzt den Schuldbrief auch das akzessorischste aller Sicherungsrechte nennen, da in ihm Pfandrecht und Forderung praktisch zu einer Einheit verschmolzen werden.[8]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] akzessorische Rechte, Sicherheiten; akzessorische Haftung der Gesellschafter, akzessorisches Recht
Wortfamilie:
- Akzessit, Akzessorietät, Akzessorium
Übersetzungen
[1] eine sekundäre, ergänzende oder untergeordnete Funktion habend; weniger wichtig
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „akzessorisch“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „akzessorisch“
- [1] Duden online „akzessorisch“
Quellen:
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. Das umfassende Bedeutungswörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. 8., überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2015, ISBN 978-3-411-05508-1, Seite 122, Eintrag „akzessorisch“.
- Akzessorische Niere. Flexikon, 24. Juli 2017, abgerufen am 9. Mai 2021.
- Akzessorischer Tragus. www.med2click.de, abgerufen am 9. Mai 2021.
- Stephan Schöning: akzessorische Sicherheiten. Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 9. Mai 2021.
- Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. www.lecturio.de, 1. September 2016, abgerufen am 9. Mai 2021 (HGB = Deutsches Handelsgesetzbuch).
- Akzessorietät. www.insolvenzanwalt24.de, abgerufen am 9. Mai 2021.
- Steffen Heidinger: Sekundäre Prädikation und Informationsstruktur. Fokus und Informationsstatus bei spanischen Depiktiven. Peter Lang, 2018, ISBN 978-3-631-76927-0, Seite 264 (Online).
- Wolfgang Wiegand: Akzessorietät und Spezialität. Zum Verhältnis zwischen Forderung und Sicherungsgegenstand. Verlag Stämpfli & Cie AG, Bern 1982, Seite 50 (Online).
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