Akzessorietät

Akzessorietät (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Akzessorietät die Akzessorietäten
Genitiv der Akzessorietät der Akzessorietäten
Dativ der Akzessorietät den Akzessorietäten
Akkusativ die Akzessorietät die Akzessorietäten

Worttrennung:

Ak·zes·so·ri·e·tät, Plural: Ak·zes·so·ri·e·tä·ten

Aussprache:

IPA: [ˌakt͡sɛsoʁieˈtɛːt]
Hörbeispiele:  Akzessorietät (Info)
Reime: -ɛːt

Bedeutungen:

[1] ohne Plural: Zugänglichkeit
[2] ohne Plural: Zulassbarkeit
[3] mit Plural, deutsches Privatrecht: Abhängigkeit eines Nebenrechts von einem zugrundeliegenden Hauptrecht (häufig bei Sicherungsrechten)
[4] mit Plural, deutsches Strafrecht: Abhängigkeit der Strafbarkeit eines Teilnehmers von der Strafbarkeit des Haupttäters in der Weise, dass der Teilnehmer nur dann überhaupt strafbar sein kann, wenn der Haupttäter den Tatbestand des jeweiligen Delikts zumindest rechtswidrig verwirklicht hat

Herkunft:

Substantivierung des Adjektivs akzessorisch

Beispiele:

[1] Es ist schwer die Aksessorietät dieser orientalischen Geheimnisse zu erklären.
[2] Die eigentliche Schwierigkeit besteht darin, die Akzessorietät des Produkts zu erhalten.
[3] „Der Bürge haftet […] nur, wenn und soweit die Hauptschuld besteht […]. Ausfluss der Akzessorietät ist des Weiteren, dass die Rechte aus einer Bürgschaft bei Abtretung [im Original kursiv] der Hauptforderung nach § 401 I auf den neuen Gläubiger übergehen […].“[1]
[4] Aus der limitierten Akzessorietät der Teilnahme ergibt sich, dass der Gehilfe auch dann wegen Beihilfe strafbar ist, wenn der Haupttäter im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat.

Charakteristische Wortkombinationen:

[4] limitierte Akzessorietät

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1–3] Dieter Baer und wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion; Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 2. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2000, ISBN 3-411-04162-5, „Akzessorietät“, Seite 69
[3, 4] Wikipedia-Artikel „Akzessorietät

Quellen:

  1. Dirk Looschelders: Schuldrecht Besonderer Teil, 3. Auflage 2009, Randnummer 935
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