bestärken
bestärken (Deutsch)
Verb
Person | Wortform | |||
---|---|---|---|---|
Präsens | ich | bestärke | ||
du | bestärkst | |||
er, sie, es | bestärkt | |||
Präteritum | ich | bestärkte | ||
Konjunktiv II | ich | bestärkte | ||
Imperativ | Singular | bestärke! | ||
Plural | bestärkt! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
bestärkt | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:bestärken |
Worttrennung:
- be·stär·ken, Präteritum: be·stärk·te, Partizip II: be·stärkt
Aussprache:
- IPA: [bəˈʃtɛʁkn̩]
- Hörbeispiele: bestärken (Info), bestärken (Info), bestärken (Info)
- Reime: -ɛʁkn̩
Bedeutungen:
- [1] transitiv: jemanden in einer Haltung, einem Vorhaben stützen und ermutigen
- [2] etwas bestärkt sich: stärker werden
- [3] ein Resultat sicherer werden lassen; verstärken, fördern
Synonyme:
- [1] unterstützen
Beispiele:
- [1] Ich bestärkte ihn in seinem Wunsch eine Weltreise zu machen.
- [1] Wir müssen sie jetzt darin bestärken, dass sie völlig richtig gehandelt hat.
- [1] „Ich [sein Vater] war es, der ihn [meinen Sohn] darin bestärkt hat, zur Demo zu gehen und Schule zu schwänzen, weil ich es wichtig finde, dass meine Kinder ein politisches Bewusstsein entwickeln.“[1]
- [2] Der Verdacht bestärkte sich in mir.
- [3] Dieser Vorfall bestärkt meine Ablehnung gegenüber diesen Plan.
- [3] Das bestärkt doch nur noch, was wir sowieso schon wissen.
- [3] Das Gespräch hat mich darin bestärkt, aus dem Verein auszutreten.
Wortbildungen:
- Bestärkung
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „bestärken“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „bestärken“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „bestärken“
- [1–3] Duden online „bestärken“
Quellen:
- Nicol Ljubic: „Fridays for Future“-Proteste – Wir betreiben Raubbau an der Zukunft unserer Kinder!. In: Deutsche Welle. 22. Februar 2019 (Deutschlandfunk Kultur / Berlin, Sendereihe: Politisches Feuilleton, Text und Audio, Dauer 03:59 mm:ss, hörbar nur bis 22.08.2019 wegen des deutschen Telemediengesetzes (TMG) in Verbindung mit dem Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung der 21. Änderung, URL, abgerufen am 22. Februar 2019).
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