de jure

de jure (Deutsch)

Adverb

Alternative Schreibweisen:

de iure

Worttrennung:

de ju·re

Aussprache:

IPA: [deː ˈjuːʁə]
Hörbeispiele:  de jure (Info)
Reime: -uːʁə

Bedeutungen:

[1] von Rechts wegen, rechtlich gesehen

Herkunft:

Die Wortverbindung besteht aus der lateinischen Präposition de  la und jure, der eingedeutschten Schreibweise des Ablativ Singular des Substantivs ius  laRecht‘.

Gegenwörter:

[1] de facto

Beispiele:

[1] „De jure ist die Autonome Region Kurdistan Teil des Irak.“[1]
[1] „Da eine andere als die türkische Staatsangehörigkeit nicht in Betracht komme, sei er mithin de jure staatenlos.“[2]
[1] „Namentlich sind die Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nicht hinreichend, mit denen es das Bestehen einer effektiven staatlichen oder staatsähnlichen Gewalt in Afghanistan verneint hat, obwohl die Islamische Republik Afghanistan wie allgemeinkundig ist und in der mündlichen Verhandlung erörtert wurde von zahlreichen Staaten de jure als Staat anerkannt ist und von der Regierung des im Oktober 2004 vom Volk gewählten Präsidenten Karzai in den Vereinten Nationen vertreten wird.“[3]

Wortbildungen:

De-jure-Anerkennung, dejurieren
(englisch) de jure standard  ende facto standard  en

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „de jure
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „de jure
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalde jure
[1] The Free Dictionary „de jure
[1] Duden online „de jure
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „de jure“ auf wissen.de
[1] Wahrig Fremdwörterlexikon „de jure“ auf wissen.de
[1] wissen.de – Lexikon „de jure
[1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „de jure
[1] Dieter Baer und wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion; Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 2. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2000, ISBN 3-411-04162-5, „de jure“, Seite 303.
[1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Redewendungen. Wörterbuch der deutschen Idiomatik. In: Der Duden in zwölf Bänden. 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage. Band 11, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2002, ISBN 3-411-04112-9, „de jure“, Seite 161.

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Kurdistan
  2. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht: 2 LA 441/07
  3. Bundesverwaltungsgericht: BVerwG 1 C 21.04
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