inkriminieren

inkriminieren (Deutsch)

Verb

Person Wortform
Präsens ichinkriminiere
duinkriminierst
er, sie, esinkriminiert
Präteritum ichinkriminierte
Konjunktiv II ichinkriminierte
Imperativ Singularinkriminiere!
inkriminier!
Pluralinkriminiert!
PerfektPartizip IIHilfsverb
inkriminiert haben
Alle weiteren Formen: Flexion:inkriminieren

Worttrennung:

in·kri·mi·nie·ren, Präteritum: in·kri·mi·nier·te, Partizip II: in·kri·mi·niert

Aussprache:

IPA: [ɪnkʁimiˈniːʁən], Präteritum: [ɪnkʁimiˈniːɐ̯tə], Partizip II: [ɪnkʁimiˈniːɐ̯t]
Hörbeispiele: , Präteritum: , Partizip II:
Reime: -iːʁən

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: jemanden einer Straftat beschuldigen

Herkunft:

inkriminieren ist aus dem gleichbedeutenden spätlateinischen Verb incriminare  la hervorgegangen [1]; aus in- = ein- und criminare = anklagen; zu crimen = Beschuldigung, Anschuldigung[2], vergleiche kriminell

Sinnverwandte Wörter:

[1] anschuldigen, belasten, beschuldigen, bezichtigen, unterstellen, vorwerfen

Beispiele:

[1] Ausländer werden oft pauschal inkriminiert.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Dieter Baer und wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion; Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 2. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2000, ISBN 3-411-04162-5, „inkriminieren“, Seite 624
[1] canoo.net „inkriminieren
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikoninkriminieren

Quellen:

  1. Dieter Baer und wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion; Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 2. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2000, ISBN 3-411-04162-5, „inkriminieren“, Seite 624
  2. Friedrich Kluge, bearbeitet von Elmar Seebold: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24., durchgesehene und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2001, ISBN 978-3-11-017473-1, DNB 965096742, kriminell, Seite 539
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