tatbestandsmäßig
tatbestandsmäßig (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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tatbestandsmäßig | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:tatbestandsmäßig |
Alternative Schreibweisen:
- Schweiz und Liechtenstein: tatbestandsmässig
Worttrennung:
- tat·be·stands·mä·ßig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈtaːtbəʃtant͡sˌmɛːsɪç], [ˈtaːtbəʃtant͡sˌmɛːsɪk]
- Hörbeispiele: tatbestandsmäßig (Info), tatbestandsmäßig (Info)
Bedeutungen:
- [1] Strafrecht: die gesetzlich festgelegten Merkmale einer bestimmten Handlung (einen Tatbestand) erfüllend
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) zum Substantiv Tatbestand mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -mäßig
Beispiele:
- [1] „Gewöhnlich wird zuerst untersucht, ob eine sogenannte Tat, d.h. eine tatbestandsmäßige Handlung vollzogen wurde. Anschließend wird überprüft, ob eine rechtswidrige Tat vorliegt. Abschließend geht es darum, festzustellen, ob eine Straftat vorliegt, also eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung.“[1]
- [1] „Der Täter muß eine tatbestandsmäßig-widerrechtliche Handlung vornehmen, aus der ihm persönlich ein Vorwurf gemacht werden kann.“[2]
- [1] „Nur wenn diese Verstöße nicht einmal ein tatbestandsmäßiges Handeln gemäß § 129 a StGB bedeuten, sind sie […] für den Ausschluß des Verteidigers stets irrelevant.“[3]
Wortbildungen:
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „tatbestandsmäßig“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „tatbestandsmäßig“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „tatbestandsmäßig“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „tatbestandsmäßig“
Quellen:
- Armin Berger: Unterlassungen. Mentis, 2004, ISBN 978-3-89785-238-9, Seite 78 (Zitiert nach Google Books)
- Germany (West), Adolf Schönke, Horst Schröder: Strafgesetzbuch. Beck, 1965, Seite 432 (Zitiert nach Google Books)
- Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz. W. de Gruyter, 1989, ISBN 978-3-11-012122-3, Seite 101 (Zitiert nach Google Books)
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