Akkusativobjekt
Akkusativobjekt (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
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Nominativ | das Akkusativobjekt | die Akkusativobjekte |
Genitiv | des Akkusativobjekts des Akkusativobjektes |
der Akkusativobjekte |
Dativ | dem Akkusativobjekt dem Akkusativobjekte |
den Akkusativobjekten |
Akkusativ | das Akkusativobjekt | die Akkusativobjekte |
Worttrennung:
- Ak·ku·sa·tiv·ob·jekt, Plural: Ak·ku·sa·tiv·ob·jek·te
Aussprache:
- IPA: [ˈakuzatiːfˌʔɔpjɛkt]
- Hörbeispiele: Akkusativobjekt (Info)
Bedeutungen:
- [1] Linguistik: syntaktische Funktion eines Satzgliedes, das vom Verb abhängig ist und im Akkusativ steht.
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Akkusativ und Objekt
Gegenwörter:
- [1] Genitivobjekt, Dativobjekt
Oberbegriffe:
- [1] Objekt, Satzgliedfunktion, Satzglied
Beispiele:
- [1] In dem Satz „Sie sucht ihre Freundin“ ist „ihre Freundin“ ein nominales Satzglied, das Akkusativobjekt zum Verb „suchen“ ist.
- [1] „Auch Funktionsverbgefüge dienen der Exaktheit, wenn sie Begriffe hervorheben (in Rechnung stellen), ein Akkusativobjekt einsparen helfen (eine Genehmigung erteilen) oder Schattierungen ausdrücken, die das Einzelverb nicht ausdrücken kann (in Erfahrung bringen, zum Abschluss bringen, zur Unterzeichnung schreiten).“[1]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Akkusativobjekt“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Akkusativobjekt“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Akkusativobjekt“
Quellen:
- Helmut Ebert: Sprache, Recht und Verwaltung. In: Sprachdienst. Nummer Heft 3-4, 2011, Seite 94-102, Zitat Seite 96. Kursiv gedruckt: in Rechnung stellen, eine Genehmigung erteilen, in Erfahrung bringen, zum Abschluss bringen, zur Unterzeichnung schreiten.
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