Akkusativobjekt

Akkusativobjekt (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Akkusativobjekt die Akkusativobjekte
Genitiv des Akkusativobjekts
des Akkusativobjektes
der Akkusativobjekte
Dativ dem Akkusativobjekt
dem Akkusativobjekte
den Akkusativobjekten
Akkusativ das Akkusativobjekt die Akkusativobjekte

Worttrennung:

Ak·ku·sa·tiv·ob·jekt, Plural: Ak·ku·sa·tiv·ob·jek·te

Aussprache:

IPA: [ˈakuzatiːfˌʔɔpjɛkt]
Hörbeispiele:  Akkusativobjekt (Info)

Bedeutungen:

[1] Linguistik: syntaktische Funktion eines Satzgliedes, das vom Verb abhängig ist und im Akkusativ steht.

Herkunft:

Determinativkompositum aus Akkusativ und Objekt

Gegenwörter:

[1] Genitivobjekt, Dativobjekt

Oberbegriffe:

[1] Objekt, Satzgliedfunktion, Satzglied

Beispiele:

[1] In dem Satz „Sie sucht ihre Freundin“ ist „ihre Freundin“ ein nominales Satzglied, das Akkusativobjekt zum Verb „suchen“ ist.
[1] „Auch Funktionsverbgefüge dienen der Exaktheit, wenn sie Begriffe hervorheben (in Rechnung stellen), ein Akkusativobjekt einsparen helfen (eine Genehmigung erteilen) oder Schattierungen ausdrücken, die das Einzelverb nicht ausdrücken kann (in Erfahrung bringen, zum Abschluss bringen, zur Unterzeichnung schreiten).“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Akkusativobjekt
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Akkusativobjekt
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAkkusativobjekt

Quellen:

  1. Helmut Ebert: Sprache, Recht und Verwaltung. In: Sprachdienst. Nummer Heft 3-4, 2011, Seite 94-102, Zitat Seite 96. Kursiv gedruckt: in Rechnung stellen, eine Genehmigung erteilen, in Erfahrung bringen, zum Abschluss bringen, zur Unterzeichnung schreiten.
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