Download
Download (Deutsch)
Substantiv, m, n
Singular 1 | Singular 2 | Plural | |
---|---|---|---|
Nominativ | der Download | das Download | die Downloads |
Genitiv | des Downloads | des Downloads | der Downloads |
Dativ | dem Download | dem Download | den Downloads |
Akkusativ | den Download | das Download | die Downloads |
Anmerkung zum Genus:
- Das sächliche Genus ist selten, wird aber besonders in Österreich verwendet.[1]
Worttrennung:
- Down·load, Plural: Down·loads
Aussprache:
- IPA: [ˈdaʊ̯nloʊd], [ˈdaʊ̯nloːt]
- Hörbeispiele: Download (Info)
Bedeutungen:
- [1] EDV: Internet-Datentransfer aus der Sicht des Empfangenden; das Kopieren von Daten von einem Server auf den eigenen Rechner
Herkunft:
Gegenwörter:
- [1] Upload
Oberbegriffe:
- [1] Datentransfer
Beispiele:
- [1] Der Download ist abgeschlossen.
- [1] „Nach zahlreichen inoffiziellen Treibern und Werkzeugen hat Microsoft jetzt selbst seine offizielle Software dazu zum Download für Forscher und Hobbyprogrammierer freigegeben.“[2]
- [1] „Der Download der Datei durch den Leistungsempfänger und deren weitere Verwendung, insbesondere das Abspeichern oder die Übermittlung an einen Dritten, liegen in der Verantwortung des Leistungsempfängers.“[3]
- [1] „Laden Sie sich das Download auf Ihr Notebook, steht es Ihnen auch ohne Internetzugang als Arbeitshilfe für auswärtige Tätigkeiten zur Verfügung.“[4]
Charakteristische Wortkombinationen:
Wortbildungen:
- downloadbar, downloaden, Downloadbereich, Downloadmanager, Downloadportal
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Download“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Download“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Download“
- [1] Duden online „Download“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Download“
Quellen:
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Download“
- Microsoft gibt Kinect-Software für Windows frei. Abgerufen am 11. September 2019.
- Österreichische Transparenzdatenbank-Betriebsverordnung, § 4. Abgerufen am 17. Juni 2020.
- Rüdiger Weimann: Gelangensbestätigung. Haufe-Lexware, 2013, Seite 175 (Zitiert nach Google Books).
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