Rechtler

Rechtler (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Rechtler die Rechtler
Genitiv des Rechtlers der Rechtler
Dativ dem Rechtler den Rechtlern
Akkusativ den Rechtler die Rechtler

Worttrennung:

Recht·ler, Plural: Recht·ler

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçtlɐ]
Hörbeispiele:  Rechtler (Info)

Bedeutungen:

[1] zur gemeinsamen Nutzung berechtigter Einwohner, oft von Kronen-, Ast- und Unterholz

Herkunft:

Ableitung (Derivation) des Substantivs Recht mit dem Suffix -ler als Derivatem (Ableitungsmorphem)

Synonyme:

[1] Holzrechtler

Beispiele:

[1] „An diesem Punkt kommen die Rechtler ins Spiel – einst um die 180, heute noch etwa 100 an der Zahl.“[1]
[1] „Am Burkhardstag machen die Rechtler, aktuell haben 72 Kreuzwertheimer Eigentum im Achtherrnholz, eine Grenzbegehung, an deren Ende immer eine offene Gasthaustür steht.“[2]
[1] „Auf dem Symposium kamen die Rechtler ebenso wenig zur Sprache wie die in der Schweiz noch vielfach vorhandenen Allmendkorporationen.“[3]
[1] „Verpachte ein Rechtler sein Wiesennutzungsrecht langfristig – wie in Wipfeld – handle es sich um eine Übertragung.“[4]
[1] „Die Ausübung der Rechte setze Holznutzung im Staatswald voraus, da nur so das Oberholz anfalle, dessen Nutzung den Rechtlern zusteht.“[5]
[1] „Oberholz in geöffneten Hieben steht allen Rechtlern in gleichem Maße zu, jedoch nur bis zur Deckung des Eigenbedarfs.“[6]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Holzrechtler
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtler
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Rechtler

Quellen:

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