Unterhändler
Unterhändler (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Unterhändler | die Unterhändler |
Genitiv | des Unterhändlers | der Unterhändler |
Dativ | dem Unterhändler | den Unterhändlern |
Akkusativ | den Unterhändler | die Unterhändler |
Worttrennung:
- Un·ter·händ·ler, Plural: Un·ter·händ·ler
Aussprache:
- IPA: [ˈʊntɐˌhɛndlɐ]
- Hörbeispiele: Unterhändler (Info)
Bedeutungen:
- [1] jemand, der Verhandlungen führt für eine Institution (Staat, Partei), um anderen möglichst viel für die eigenen Ziele abzuringen
Herkunft:
- Ableitung von unterhandeln mit dem Ableitungsmorphem -er (plus Bildung eines Umlauts)
Weibliche Wortformen:
- [1] Unterhändlerin
Oberbegriffe:
- [1] Händler
Unterbegriffe:
- [1] Chefunterhändler, Rebellen-Unterhändler
Beispiele:
- [1] Nachdem deutsche Unterhändler in Verhandlungen mit der Schweiz wenig oder nichts gegen den Schutz deutschen Schwarzgeldes erreichen konnten, drohte Finanzminister Steinbrück, die Kavallerie dorthin zu schicken.
- [1] „Es wurde eine Weile hin und her beraten und schließlich einer, der über besondere Redegewandtheit verfügte, zum Unterhändler gewählt.“[1]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Unterhändler“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Unterhändler“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Unterhändler“
- [1] The Free Dictionary „Unterhändler“
- [1] Duden online „Unterhändler“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Unterhändler“
Quellen:
- Li Yü: Jou Pu Tuan (Andachtsmatten aus Fleisch). Ein erotischer Roman aus der Ming-Zeit. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1979 (übersetzt von Franz Kuhn), ISBN 3-596-22451-9, Seite 199. Chinesisches Original 1634.
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