Unterhändler

Unterhändler (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Unterhändler die Unterhändler
Genitiv des Unterhändlers der Unterhändler
Dativ dem Unterhändler den Unterhändlern
Akkusativ den Unterhändler die Unterhändler

Worttrennung:

Un·ter·händ·ler, Plural: Un·ter·händ·ler

Aussprache:

IPA: [ˈʊntɐˌhɛndlɐ]
Hörbeispiele:  Unterhändler (Info)

Bedeutungen:

[1] jemand, der Verhandlungen führt für eine Institution (Staat, Partei), um anderen möglichst viel für die eigenen Ziele abzuringen

Herkunft:

Ableitung von unterhandeln mit dem Ableitungsmorphem -er (plus Bildung eines Umlauts)

Weibliche Wortformen:

[1] Unterhändlerin

Oberbegriffe:

[1] Händler

Unterbegriffe:

[1] Chefunterhändler, Rebellen-Unterhändler

Beispiele:

[1] Nachdem deutsche Unterhändler in Verhandlungen mit der Schweiz wenig oder nichts gegen den Schutz deutschen Schwarzgeldes erreichen konnten, drohte Finanzminister Steinbrück, die Kavallerie dorthin zu schicken.
[1] „Es wurde eine Weile hin und her beraten und schließlich einer, der über besondere Redegewandtheit verfügte, zum Unterhändler gewählt.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Unterhändler
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Unterhändler
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Unterhändler
[1] The Free Dictionary „Unterhändler
[1] Duden online „Unterhändler
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalUnterhändler

Quellen:

  1. Li Yü: Jou Pu Tuan (Andachtsmatten aus Fleisch). Ein erotischer Roman aus der Ming-Zeit. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1979 (übersetzt von Franz Kuhn), ISBN 3-596-22451-9, Seite 199. Chinesisches Original 1634.
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