erborgen
erborgen (Deutsch)
Verb
Person | Wortform | |||
---|---|---|---|---|
Präsens | ich | erborge | ||
du | erborgst | |||
er, sie, es | erborgt | |||
Präteritum | ich | erborgte | ||
Konjunktiv II | ich | erborgte | ||
Imperativ | Singular | erborg! erborge! | ||
Plural | erborgt! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
erborgt | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:erborgen |
Worttrennung:
- er·bor·gen, Präteritum: er·borg·te, Partizip II: er·borgt
Aussprache:
- IPA: [ɛɐ̯ˈbɔʁɡn̩]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] eine Sache, die einem nicht gehört, in den eigenen Besitz nehmen (borgen), oft mit der Absicht, es irgendwann zurückzugeben
Herkunft:
Sinnverwandte Wörter:
Gegenwörter:
- [1] kaufen
Oberbegriffe:
- [1] besitzen
Beispiele:
- [1] „Der Hüne sah beschämt auf sein Fußwerk und die erborgten Strümpfe hinab.“[2]
- [1] „Sie nutzen die Europa-Idee, um Glanz zu erborgen und Akzeptanz einzuwerben. Doch sie folgen nicht Ideen. Sie folgen Zwecken.“[3]
- [1] „Es ist zwar ein ansehnlicher Betrag bestimmt, mit dem sich jeder neuetablirende Kaufmann auszuweisen hat, aber, wie leicht ist es da nicht, ein erborgtes Kapital für das Eigene anzugeben!“ (1821)[4]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „erborgen“
- [*] canoo.net „erborgen“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „erborgen“
- [1] Duden online „erborgen“
Quellen:
- canoo.net „erborgen“
- Verklungene welt: ausgewählte novellen, Adolf Ernst Stern, 1927. Abgerufen am 23. Juni 2017.
- Kritik der Verfassung Deutschlands: Hegels Vermächtnis 1801 und 2001, Werner Mäder, 2002. Abgerufen am 23. Juni 2017.
- Hesperus oder Belehrung und Unterhaltung für die Bewohner, Band 10, Christian-Carl Andre. Abgerufen am 23. Juni 2017.
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