untervermieten

untervermieten (Deutsch)

Verb

Person Wortform
Präsens ichvermiete unter
duvermietest unter
er, sie, esvermietet unter
Präteritum ichvermietete unter
Konjunktiv II ichvermietete unter
Imperativ Singularvermiet unter!
vermiete unter!
Pluralvermietet unter!
PerfektPartizip IIHilfsverb
untervermietet haben
Alle weiteren Formen: Flexion:untervermieten

Worttrennung:

un·ter·ver·mie·ten, Präteritum: ver·mie·te·te un·ter, Partizip II: un·ter·ver·mie·tet

Aussprache:

IPA: [ˈʊntɐfɛɐ̯ˌmiːtən]
Hörbeispiele:  untervermieten (Info)

Bedeutungen:

[1] transitiv, als Hauptmieter/Hauptmieterin: Teile eines Mietobjektes an andere Personen vermieten

Herkunft:

Derivation (Ableitung) des Verbs vermieten mit dem Präfix unter-

Synonyme:

[1] abvermieten, weitervermieten; in/zur Untermiete geben

Oberbegriffe:

[1] vermieten

Beispiele:

[1] Weil Menschen wie Demir auf dem freien Wohnungsmarkt so gut wie keine Chance haben, springen überall im Land gemeinnützige Vereine als eine Art Puffer ein: Nicht die Bewohner schließen den Mietvertrag mit dem Eigentümer, sondern die Vereine, die die Wohnung dann untervermieten.[1]
[1] Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters dürfen Mieter ihre Wohnung an Touristen untervermieten.[2]
[1] Das Paar wollte die Wohnung für die Dauer eines mehrjährigen beruflich bedingten Aufenthalts in Kanada teilweise untervermieten und danach wieder übernehmen.[3]
[1] Nur wenn die Vermieterin/der Vermieter der gänzlichen Untervermietung zugestimmt hat oder diese im Mietvertrag gestattet ist, darf auch eine Wohnung, die teilweise oder voll dem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegt, zur Gänze untervermietet werden.[4]

Wortbildungen:

Konversionen: Untervermieten, untervermietend, untervermietet
Substantiv: Untervermietung

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „untervermieten
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „untervermieten
[1] The Free Dictionary „untervermieten
[1] Duden online „untervermieten

Quellen:

  1. Christian Salewski: Mietrecht: Raus! In: Zeit Online. Nummer 39/2016, 29. September 2016, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 5. März 2018).
  2. ZEIT ONLINE, AFP, dpa, tst, ds: BGH-Urteil: Vermieter müssen Untervermietung an Touristen genehmigen. In: Zeit Online. 8. Januar 2014, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 5. März 2018).
  3. dpa: Prozesse: Bundesgerichtshof stärkt Recht auf Untervermietung. In: Zeit Online. 11. Juni 2014, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 5. März 2018).
  4. Untervermieten der Mietwohnung. www.help.gv.at, 24. April 2017, abgerufen am 5. März 2018.
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