Anhang
Anhang (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Anhang | die Anhänge |
Genitiv | des Anhanges des Anhangs |
der Anhänge |
Dativ | dem Anhang dem Anhange |
den Anhängen |
Akkusativ | den Anhang | die Anhänge |
Worttrennung:
- An·hang, Plural: An·hän·ge
Aussprache:
- IPA: [ˈanhaŋ]
- Hörbeispiele: Anhang (Info)
Bedeutungen:
- [1] zusätzlich Beiliegendes, Beigefügtes, etwas daneben übermitteltes, das Weitere, Zusätzliches, das daneben Bestehende oder Vorhandene; auch: (Schriftwesen:) hinten angefügter Abschnitt[1], einer E-Mail beigefügte Datei, (Wirtschaft:) erläuternde, ergänzende Dokumente des Jahresabschlusses eines Unternehmens[2](Jurisprudenz:) spezifische Ergänzung eines Gesetzestextes
- [2] kein Plural, Gesellschaft, Politik: Personen, die ein privates oder politisches Umfeld bilden, Freundeskreis, Gruppe von Anhängern
Abkürzungen:
- [1] Anh.
Herkunft:
- Substantivierung des Verbs anhängen
Synonyme:
- [1] Addendum, Anlage, Appendix; Dateianhang, Attachment
- [2] Anhängerschaft
Oberbegriffe:
- [1] Beilage
- [2] Gefolge, Gefolgschaft
Beispiele:
- [1] Die Mail hatte einen längeren Anhang.
- [1] Im Anhang steht das Namensregister.
- [1] „Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluß (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen.“[3]
- [1] „Dieses Gesetz gilt für die Emission der in Anhang 1 zu diesem Gesetz genannten Treibhausgase durch die dort genannten Tätigkeiten.“[4]
- [2] Sie erschienen mit ihrem ganzen Anhang.
Wortbildungen:
Übersetzungen
[1]
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[2]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anhang“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Anhang“
- [1, 2] The Free Dictionary „Anhang“
- [1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anhang“
- [1, 2] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Anhang“
Quellen:
- Wikipedia-Artikel „Addendum“
- Wikipedia-Artikel „Anhang (Jahresabschluss)“
- § 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung. In: dejure.org. Abgerufen am 30. November 2020.
- Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, abgerufen am 30. November 2020.
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