Eheleute
Eheleute (Deutsch)
Substantiv
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | — |
die Eheleute |
Genitiv | — |
der Eheleute |
Dativ | — |
den Eheleuten |
Akkusativ | — |
die Eheleute |
Worttrennung:
- kein Singular, Plural: Ehe·leu·te
Aussprache:
- IPA: [ˈeːəˌlɔɪ̯tə]
- Hörbeispiele: Eheleute (Info)
Bedeutungen:
- [1] zwei Personen, die miteinander verheiratet sind; Ehepaar
- [2] Personen, die miteinander verheiratet sind; Ehepaare
Herkunft:
- Kompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Ehe und Leute
Synonyme:
- [1] Ehegatte und Ehegattin, Ehegatte und Ehegatte, Ehegattin und Ehegattin, Eheparteien
- [2] Ehegatten und Ehegattinnen
Oberbegriffe:
- [1, 2] Leute
Beispiele:
- [1] Das Haus, in dem die jungen Eheleute wohnten, war recht altmodisch.
- [1] „Haben beide Eheleute Anspruch auf Ausgleichszulage und leben sie im gemeinsamen Haushalt, so gebührt der Zuschuss nur zur höheren Pension; […]“[1]
- [1] „Sind beide Eheleute oder eingetragene PartnerInnen [sic] als Kind bzw. Schwiegerkind im selben land(forst)wirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich beschäftigt, so sind beide nach § 2 Abs. 1 Z 2 in der Pensionsversicherung pflichtversichert.“[2]
- [2] „Hierauf deuten Ergebnisse einer nichtrepräsentativen Befragung hin, die Hindelang (1909) unter einigen Eheleuten mit hoher Kinderzahl im ländlichen katholischen Bayern durchführte.“[3]
- [2] „Solche Eheleute, so klagt der Dichter, seien nicht mit jenen Paaren zu vergleichen, die einst jene Helden zeugten, die dann Pyrrhos und Hannibal schlugen.“[4]
- [2] „Eines ist allerdings zu bedenken: Viele Eheleute werden die Grundlage für ihren Rechtsanspruch im Familienrecht vermuten.“[5]
- [2] „Die Antworten auf Frage Nr. 4 verraten, dass es in vielen Ehen zwar Probleme gab, diese Probleme aber von den meisten Eheleuten (auch den Frauen!) als ganz normal und daher eigentlich auch nicht als veränderbar verstanden wurden.“[6]
Übersetzungen
[1] zwei Personen, die miteinander verheiratet sind; Ehepaar
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Duden online „Eheleute“
- [1, 2] Daniel Sanders: Wörterbuch deutscher Synonymen. Hoffmann & Campe, Hamburg 1871, Seite 338 (Google Books)
- [2] Ulrike Köbler: Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes. Peter Lang, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3631608234, Seite 449 f. (Google Books)
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eheleute“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eheleute“
Quellen:
- Österreich: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, § 322, in der Version vom 21. Oktober 2008 (ris.bka.gv.at)
- Österreich: Bauern-Sozialversicherungsgesetz, § 2a Abs 2, in der Fassung vom 1. Jänner 2010 (ris.bka.gv.at)
- Michael Busch, Stefan Kroll, Rembrandt D. Scholz (Herausgeber): Geschichte – Kartographie – Demographie. Historisch-Geographische Informationssysteme im methodischen Vergleich. LIT Verlag, Münster 2013, ISBN 978-36431234739, Seite 177
- Elke Stein-Hölkeskamp: Das römische Gastmahl. Eine Kulturgeschichte. 2. Auflage. C.H.Beck, München 2010, ISBN 978-3406612022, Seite 79
- Dieter Henrich: Familienrecht. 5. Auflage. Walter de Gruyter, Berlin 1995, ISBN 978-3110146219, Seite 58
- Inga Markovits: Gerechtigkeit in Lüritz. Wie in der DDR das Recht funktionierte. C.H.Beck, München 2006, ISBN 978-3406550546, Seite 109
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