Eigentümerin

Eigentümerin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Eigentümerin die Eigentümerinnen
Genitiv der Eigentümerin der Eigentümerinnen
Dativ der Eigentümerin den Eigentümerinnen
Akkusativ die Eigentümerin die Eigentümerinnen

Worttrennung:

Ei·gen·tü·me·rin, Plural: Ei·gen·tü·me·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈaɪ̯ɡəntyːməʁɪn]
Hörbeispiele:  Eigentümerin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die die rechtliche Herrschaft über etwas hat

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Eigentümer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] umgangssprachlich: Besitzerin (eigentlich falsch; siehe Definition Besitzerin)

Sinnverwandte Wörter:

[1] Eignerin

Gegenwörter:

[1] juristisch: Besitzerin

Männliche Wortformen:

[1] Eigentümer

Unterbegriffe:

[1] allgemein: Alleineigentümerin, Alteigentümerin, Hälfteeigentümerin, Miteigentümerin, Teileigentümerin
[1] Firmeneigentümerin, Gemeindeeigentümerin, Geschäftseigentümerin, Informationseigentümerin, Schiffseigentümerin, Wohnungseigentümerin

Beispiele:

[1] Als Eigentümerin hat man sowohl Rechte als auch Pflichten.
[1] „Bis vor kurzem stand hier eine kleine Jugendstilvilla, doch die Eigentümerin hat das Grundstück verkauft.“[1]
[1] „Die Stadt ist 1937 Eigentümerin geworden.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eigentümerin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalEigentümerin
[1] Duden online „Eigentümerin
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Eigentümerin

Quellen:

  1. Wohnen mit Blick auf die Feuerschutzmauer. Abgerufen am 23. August 2018.
  2. Helmut Trümper: Grüße aus Duderstadt. 130 Ansichtskarten von anno dazumal. Mecke, Duderstadt 1984, ISBN 3-923-453-01-9, Seite 132.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: einmütigeren
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