Freiheitsberaubung
Freiheitsberaubung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Freiheitsberaubung | die Freiheitsberaubungen |
Genitiv | der Freiheitsberaubung | der Freiheitsberaubungen |
Dativ | der Freiheitsberaubung | den Freiheitsberaubungen |
Akkusativ | die Freiheitsberaubung | die Freiheitsberaubungen |
Worttrennung:
- Frei·heits·be·rau·bung, Plural: Frei·heits·be·rau·bun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈfʁaɪ̯haɪ̯t͡sbəˌʁaʊ̯bʊŋ]
- Hörbeispiele: Freiheitsberaubung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Verhalten, durch das einem Menschen (vorsätzlich und rechtswidrig) die persönliche Fortbewegungsfreiheit entzogen wird
- [2] deutsches Strafrecht; ohne Plural: Straftat gemäß § 239 I StGB, bei der der Täter das Opfer gegen dessen Willen nicht nur ganz kurzfristig einsperrt oder ihm auf andere Weise (etwa Betäuben, Fesseln oder Festhalten) die (potenzielle) Fortbewegungsfreiheit nimmt
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Freiheit und Beraubung sowie dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
- [1] Befreiung
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] Im Kinderheim waren Freiheitsberaubungen durch die Erzieher an der Tagesordnung.
- [1] Sie erachtet die Strafandrohung für Freiheitsberaubungen als zu gering.
- [1] Voller Wiedersehensfreude umarmte er sie, doch sie wehrte sich gegen diese Freiheitsberaubung.
- [1] Dass sie gegen ihren Willen mit ihren Eltern im Auto in den Urlaub fahren musste, empfand sie als Freiheitsberaubung.
- [1, 2] Er ist mehrfach vorbestraft wegen Freiheitsberaubung.
- [2] Die Freiheitsberaubung sollte reformiert werden.
- [2] „Die Freiheitsberaubung ist ein Spezialfall der Nötigung und geht daher grundsätzlich § 240 StGB vor, sofern der Täter nicht eine über die Duldung der Einsperrung hinausgehende Verhaltensweise des Opfers erzwingen möchte.“[1]
- [2] Der Tatbestand der Freiheitsberaubung ist auch dann erfüllt, wenn jemand nur während des Schlafes eingesperrt war, da bereits die potenzielle Bewegungsfreiheit geschützt wird.
- [2] Wer einen anderen mit dessen Einverständnis einsperrt, begeht keine Freiheitsberaubung.
- [2] „Auch Freiheitsberaubung und jede andere Form von Unterdrückung sind öffentlich zu machen und zu bekämpfen.“[2]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Freiheitsberaubung“
- [1] Duden online „Freiheitsberaubung“
- [1] The Free Dictionary „Freiheitsberaubung“
- [1, 2] wissen.de – Lexikon „Freiheitsberaubung“
- [2] Wikipedia-Artikel „Freiheitsberaubung“
- [2] § 239 I StGB
- [2] Christian Jäger: Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil. 5. Auflage. C.F. Müller, Heidelberg/München/Landsberg/Frechen/Hamburg 2013, ISBN 978-3-8114-6314-1, Seite 75 ff.
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Freiheitsberaubung“
Quellen:
- Christian Jäger: Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil. 5. Auflage. C.F. Müller, Heidelberg/München/Landsberg/Frechen/Hamburg 2013, ISBN 978-3-8114-6314-1, Seite 75 (Rn. 111).
- Tania Kambouri: Deutschland im Blaulicht. Notruf einer Polizistin. 4. Auflage. Piper, München, Berlin, Zürich 2015, ISBN 978-3-492-06024-0, Seite 128.
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