Regierungszeit

Regierungszeit (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Regierungszeit

die Regierungszeiten

Genitiv der Regierungszeit

der Regierungszeiten

Dativ der Regierungszeit

den Regierungszeiten

Akkusativ die Regierungszeit

die Regierungszeiten

Worttrennung:

Re·gie·rungs·zeit, Plural: Re·gie·rungs·zei·ten

Aussprache:

IPA: [ʁeˈɡiːʁʊŋsˌt͡saɪ̯t]
Hörbeispiele:  Regierungszeit (Info)
Reime: -iːʁʊŋst͡saɪ̯t

Bedeutungen:

[1] ein bestimmter Zeitraum oder eine Zeitspanne, innerhalb der eine Regierung oder ein Politiker an der Macht ist bzw. war oder laut Gesetz bzw. Verfassung regieren darf

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Regierung und Zeit mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Amtszeit, Regentschaft

Oberbegriffe:

[1] Zeit, Zeitraum, Zeitspanne

Beispiele:

[1] Die Regierungszeit des preußischen Königs Friedrich II. betrug von 1740 bis 1786 insgesamt 46 Jahre.
[1] Die Regierungszeit der Bundesregierung ist in Deutschland im Normalfall auf vier Jahre begrenzt.
[1] „Die ersten Wochen seiner Regierungszeit zeigen, dass er so selbstherrlich und wankelmütig wie ein antiker Despot herrscht.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Regierungszeit
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Regierungszeit
[1] canoo.net „Regierungszeit
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonRegierungszeit
[1] The Free Dictionary „Regierungszeit
[1] Duden online „Regierungszeit
[1] wissen.de – Wörterbuch „Regierungszeit
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Regierungszeit

Quellen:

  1. Malte Herwig: Rammbock. In: Stern. Nummer Heft 7, 2017, Seite 26-35, Zitat Seite 32.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Regierungszeitung
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