rügen
rügen (Deutsch)
Verb
Person | Wortform | |||
---|---|---|---|---|
Präsens | ich | rüge | ||
du | rügst | |||
er, sie, es | rügt | |||
Präteritum | ich | rügte | ||
Konjunktiv II | ich | rügte | ||
Imperativ | Singular | rüge! | ||
Plural | rügt! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
gerügt | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:rügen |
Worttrennung:
- rü·gen, Präteritum: rüg·te, Partizip II: ge·rügt
Aussprache:
- IPA: [ˈʁyːɡn̩]
- Hörbeispiele: rügen (Info), rügen (Österreich) (Info)
- Reime: -yːɡn̩
Bedeutungen:
- [1] transitiv: jemanden zurechtweisen, tadeln; mit Nachdruck kritisieren
- [2] transitiv: etwas kritisierend feststellen, beanstanden
Herkunft:
- Erbwort von mittelhochdeutsch rüegen → gmh, ruogen → gmh zu althochdeutsch ruogen → goh „anklagen; öffentlich mitteilen[1]; vor Gericht anzeigen; ausgedehnt auf die weitere gerichtliche Verfolgung eines Vergehens: ein Urteil fällen; ein Vergehen bestrafen[2]“
Synonyme:
- [1] zurechtweisen, tadeln
- [2] tadeln, beanstanden
Sinnverwandte Wörter:
- [1] ermahnen
Gegenwörter:
- [1] loben
Beispiele:
- [1] Der Lehrer rügte Peters Verhalten.
- [2] Hier gab es nichts zu rügen, bei dieser Lieferung war alles in Ordnung.
- [2] „Das Bundesverfassungsgericht rügte 2014 das Ausmaß der Unterschiede zwischen Firmen- und anderen Erben.“[3]
Wortbildungen:
- Konversionen: gerügt, Rügen, rügend
- Substantive: Rüge, Rügebrauch, Rügefrist, Rügegericht, Rüger, Rügesache
Übersetzungen
[1] transitiv: jemanden zurechtweisen, tadeln; mit Nachdruck kritisieren
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[2] transitiv: etwas kritisierend feststellen, beanstanden
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „rügen“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „rügen“
- [1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „rügen“
- [1, 2] The Free Dictionary „rügen“
Quellen:
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. Das umfassende Bedeutungswörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. 8., überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2015, ISBN 978-3-411-05508-1, Seite 1486, Eintrag „rügen“.
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „rügen“
- Alexander Hagelüken: Ungleichheit: Wer viel erbt, zahlt kaum Steuern. In: sueddeutsche.de. 2. Dezember 2019, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 3. Dezember 2019).
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