zurückmieten
zurückmieten (Deutsch)
Verb
Person | Wortform | |||
---|---|---|---|---|
Präsens | ich | miete zurück | ||
du | mietest zurück | |||
er, sie, es | mietet zurück | |||
Präteritum | ich | mietete zurück | ||
Konjunktiv II | ich | mietete zurück | ||
Imperativ | Singular | miete zurück! | ||
Plural | mietet zurück! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
zurückgemietet | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:zurückmieten |
Worttrennung:
- zu·rück·mie·ten, Präteritum: mie·te·te zu·rück, Partizip II: zu·rück·ge·mie·tet
Aussprache:
- IPA: [t͡suˈʁʏkˌmiːtn̩]
- Hörbeispiele: zurückmieten (Info)
Bedeutungen:
- [1] Eigentum (ein Gebäude, eine Maschine, ein Fahrzeug) verkaufen und dann wieder durch einen Vertrag zur Nutzung gegen Mietzahlung zur Verfügung haben
Herkunft:
Gegenwörter:
- [1] zurückkaufen
Beispiele:
- [1] Man verkauft seine Immobilie zum Verkehrswert an eine Leasingfirma, um damit liquide Mittel für Investitionen zu erhalten. Dann mietet man das Gebäude über einem langlaufenden Vertrag zurück.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] verkaufen und zurückmieten
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „zurückmieten“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zurückmieten“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „zurückmieten“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „zurückmieten“
- [*] Linguee.de „zurückmieten“
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