beiladen
beiladen (Deutsch)
Verb
Person | Wortform | |||
---|---|---|---|---|
Präsens | ich | lade bei | ||
du | lädst bei | |||
er, sie, es | lädt bei | |||
Präteritum | ich | lud bei | ||
Konjunktiv II | ich | lüde bei | ||
Imperativ | Singular | lad bei! lade bei! | ||
Plural | ladet bei! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
beigeladen | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:beiladen |
Worttrennung:
- bei·la·den, Präteritum: lud bei, Partizip II: bei·ge·la·den
Aussprache:
- IPA: [ˈbaɪ̯ˌlaːdn̩]
- Hörbeispiele: beiladen (Info)
Bedeutungen:
- [1] zusätzlich zu einer vorhandenen Ladung laden, dazulegen
- [2] Verwaltungsgericht: (eine interessierte, berührte Partei zusätzlich) formell einladen, an einer Verhandlung teilzunehmen und so zur Beteiligten machen
Herkunft:
Sinnverwandte Wörter:
Gegenwörter:
- [1] ausladen
Beispiele:
- [1] „Güter von fester Beschaffenheit (Holz, Metall oder dergleichen) oder in fester Verpackung (Kisten, Fässern oder dergleichen) dürfen beigeladen werden, es ist aber Fürsorge zu treffen, daß die Leichenkisten nicht beschädigt werden.“[1]
- [2] „Wird eine einfache Beiladung nicht angeordnet, hat dies dennoch Folgen: Die Rechtskraft des Urt kann sich nicht nach § 121 auf den Dritten erstrecken, der nicht beigeladen wurde.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [2] zum Prozess, zur Verhandlung beiladen
Wortbildungen:
- Beiladung
Übersetzungen
[1] zusätzlich zu einer vorhandenen Ladung laden, dazulegen
[2]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „beiladen“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „beiladen“
- [1, 2] The Free Dictionary „beiladen“
- [1, 2] Duden online „beiladen“
Quellen:
- Handbuch der Eisenbahngesetzgebung in Preussen und dem Deutschen Reiche, Konstantin Fritsch. Abgerufen am 16. Dezember 2019.
- Verwaltungsgerichtsordnung: Kommentar, Johann Bader. Abgerufen am 16. Dezember 2019.
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