zuweisen

zuweisen (Deutsch)

Verb

Person Wortform
Präsens ichweise zu
duweist zu
er, sie, esweist zu
Präteritum ichwies zu
Konjunktiv II ichwiese zu
Imperativ Singularweis zu!
Pluralweist zu!
PerfektPartizip IIHilfsverb
zugewiesen haben
Alle weiteren Formen: Flexion:zuweisen

Worttrennung:

zu·wei·sen, Präteritum: wies zu, Partizip II: zu·ge·wie·sen

Aussprache:

IPA: [ˈt͡suːˌvaɪ̯zn̩]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] die Zuordnung bestimmen, festlegen, dass zwei Dinge/Personen oder Paarungen aus Sache und Person (vorübergehend) zusammengehören und in dieser Paarung gesehen/verwendet/genutzt werden sollen

Sinnverwandte Wörter:

[1] beiordnen, bestimmen, geben, paaren, zuordnen, zuteilen

Beispiele:

[1] „Ein Bild des heiligen Leopold im Oratorium der Währinger Pfarrkirche (um 1850) entspricht der Art Dobiaschofskys, läßt sich aber nicht eindeutig zuweisen.[1]
[1] „[…] kann die Gemeinde einer der in lit. d angeführten Personen die Wohnung nicht zuweisen, so hat sie dies dem Hauseigentümer nach Ablauf der für die Gemeinde geltenden Zuweisungsfrist ohne Verzug nachweislich mitzuteilen.“[2]
[1] „Jedem Fest und jedem Festkreis wird eine Farbe zugewiesen.[3]
[1] „Aber grundsätzlich muss man ihm schon die Schuld zuweisen.[4]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] einem Werk einen Künstler oder einem Entstehungsjahr zuweisen, einem Fundstück eine Epoche zuweisen; jemandem einen Platz zuweisen, jemandem eine Wohnung zuweisen; jemandem die Schuld, Verantwortung zuweisen

Wortbildungen:

Zuweisung

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zuweisen
[*] canoo.net „zuweisen
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „zuweisen
[1] The Free Dictionary „zuweisen
[1] Duden online „zuweisen

Quellen:

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