Herausgeber

Herausgeber (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Herausgeber die Herausgeber
Genitiv des Herausgebers der Herausgeber
Dativ dem Herausgeber den Herausgebern
Akkusativ den Herausgeber die Herausgeber

Worttrennung:

He·r·aus·ge·ber, Plural: He·r·aus·ge·ber

Aussprache:

IPA: [hɛˈʁaʊ̯sˌɡeːbɐ]
Hörbeispiele:  Herausgeber (Info)

Bedeutungen:

[1] eine Person oder Personengruppe, die für die Veröffentlichung von künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken in Wort, Schrift, Ton oder Bild rechtlich und publizistisch verantwortlich zeichnet
[2] eine Person, die die journalistische Leitlinie eines periodischen Mediums (Zeitschrift etc.) bestimmt und deren Umsetzung überwacht
[3] Wertpapierrecht: Emittent einer Wandelanleihe oder einer Umtauschanleihe

Abkürzungen:

[1, 2] Hrsg., Hg.

Herkunft:

Substantivierung durch Derivation des Verbs herausgeben mit dem Suffix -er

Synonyme:

[1, 2] Editor, im Sprachgebrauch synonym (im Medienrecht nicht): Verleger
[3] Ausgeber, Emittent

Gegenwörter:

[1, 2] Autor, Buchhändler, Hersteller, Kolporteur, Medieninhaber, Medienmitarbeiter, Urheber
[3] Anleiheninhaber, Anleihennehmer, Finanzberater, Sparer

Weibliche Wortformen:

Herausgeberin

Oberbegriffe:

[1, 2] Publizist
[3] Finanzier

Unterbegriffe:

[1] Mitherausgeber
[2] Zeitungsherausgeber

Beispiele:

[1] Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.[1]
[1] Ich halte es für ehrlicher, wenn sich von nun an die Verleger ›Herausgeber‹ nennen. Denn näher betrachtet sind sie es.[2]
[2] Im Sinn der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist … 9. "Herausgeber": wer die grundlegende Richtung des periodischen Mediums bestimmt; …[3]
[2] Auf jedem periodischen Medienwerk sind zusätzlich die Anschriften des Medieninhabers und der Redaktion des Medienunternehmens sowie Name und Anschrift des Herausgebers anzugeben.[4]
[2] „Ich betrat das Haus, und die Dienerin zeigte mir das Zimmer, in dem der Herausgeber Jacquet ganz allein an seiner Zeitung arbeitete; es lag im Erdgeschoß, und die Tür war wegen der Hitze offen.“[5]
[3] Der Herausgeber sichert dem Anleiheninhaber eine feste Laufzeit und einen festen Zinssatz zu, der deutlich unterhalb des Kapitalmarktzinses liegt.[6]
[3] Die Ausfertigungen der Edikte und die Mitteilungen über Verlustanzeigen sind dem Herausgeber erst zu übersenden, wenn das Entgelt für die Einschaltung entrichtet worden ist.[7]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1, 2] Herausgeber des Bandes, Buches, Fachbuches, Informationsblattes, Jahrbuchs, Journals, Handbuchs, Kataloges, Kulturmagazins, Lehrbuchs, Magazins, Praxishandbuchs, Sachbuches
[1, 2] Herausgeber der Ausgabe, Buchreihe, Dokumentation, Edition, Erstausgabe, Fachzeitschrift, Kinderzeitschrift, Publikation, Reihe, Schriftenreihe, Serie, Studienreihe, Wochenzeitschrift, Zeitschrift, Zeitung
[1–3] (offener) Brief an den Herausgeber

Wortbildungen:

Herausgeberin, Mitherausgeber, Zeitungsherausgeber

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1, 2] Wikipedia-Artikel „Herausgeber
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Herausgeber
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Herausgeber
[1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalHerausgeber
[3] www.uni-protokolle.de: Emittenten und Emission
[3] Wandelanleihen. www.geld-magazin.info, abgerufen am 25. November 2012.
[3] Verordnung "Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden" (Österreich)

Quellen:

  1. § 10 Urheberrechtsgesetz (Deutschland)
  2. Ignaz Wrobel: Herausgeber oder Verleger? In: Die Weltbühne. Nummer 28, 14. Juli 1921 (zitiert nach www.textlog.de, Online, abgerufen am 25. November 2012).
  3. § 1 Ziffer 9 "Mediengesetz" (Österreich)
  4. § 24 Absatz 3 "Mediengesetz" (Österreich)
  5. Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben und eingeleitet von Erich Loos, Band X. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 287.
  6. Thomas Hammer: Überschätzter Sicherheitspuffer. Wandelanleihen. In: Zeit Online. 4. Mai 2009, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 25. November 2012).
  7. § 7 Abs. 3, Verordnung "Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden" (Österreich)

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: herausgeben
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.