Herausgeber
Herausgeber (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Herausgeber | die Herausgeber |
Genitiv | des Herausgebers | der Herausgeber |
Dativ | dem Herausgeber | den Herausgebern |
Akkusativ | den Herausgeber | die Herausgeber |
Worttrennung:
- He·r·aus·ge·ber, Plural: He·r·aus·ge·ber
Aussprache:
- IPA: [hɛˈʁaʊ̯sˌɡeːbɐ]
- Hörbeispiele: Herausgeber (Info)
Bedeutungen:
- [1] eine Person oder Personengruppe, die für die Veröffentlichung von künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken in Wort, Schrift, Ton oder Bild rechtlich und publizistisch verantwortlich zeichnet
- [2] eine Person, die die journalistische Leitlinie eines periodischen Mediums (Zeitschrift etc.) bestimmt und deren Umsetzung überwacht
- [3] Wertpapierrecht: Emittent einer Wandelanleihe oder einer Umtauschanleihe
Abkürzungen:
Herkunft:
- Substantivierung durch Derivation des Verbs herausgeben mit dem Suffix -er
Synonyme:
Gegenwörter:
- [1, 2] Autor, Buchhändler, Hersteller, Kolporteur, Medieninhaber, Medienmitarbeiter, Urheber
- [3] Anleiheninhaber, Anleihennehmer, Finanzberater, Sparer
Weibliche Wortformen:
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
- [1] Mitherausgeber
- [2] Zeitungsherausgeber
Beispiele:
- [1] Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.[1]
- [1] Ich halte es für ehrlicher, wenn sich von nun an die Verleger ›Herausgeber‹ nennen. Denn näher betrachtet sind sie es.[2]
- [2] Im Sinn der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist … 9. "Herausgeber": wer die grundlegende Richtung des periodischen Mediums bestimmt; …[3]
- [2] Auf jedem periodischen Medienwerk sind zusätzlich die Anschriften des Medieninhabers und der Redaktion des Medienunternehmens sowie Name und Anschrift des Herausgebers anzugeben.[4]
- [2] „Ich betrat das Haus, und die Dienerin zeigte mir das Zimmer, in dem der Herausgeber Jacquet ganz allein an seiner Zeitung arbeitete; es lag im Erdgeschoß, und die Tür war wegen der Hitze offen.“[5]
- [3] Der Herausgeber sichert dem Anleiheninhaber eine feste Laufzeit und einen festen Zinssatz zu, der deutlich unterhalb des Kapitalmarktzinses liegt.[6]
- [3] Die Ausfertigungen der Edikte und die Mitteilungen über Verlustanzeigen sind dem Herausgeber erst zu übersenden, wenn das Entgelt für die Einschaltung entrichtet worden ist.[7]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1, 2] Herausgeber des Bandes, Buches, Fachbuches, Informationsblattes, Jahrbuchs, Journals, Handbuchs, Kataloges, Kulturmagazins, Lehrbuchs, Magazins, Praxishandbuchs, Sachbuches
- [1, 2] Herausgeber der Ausgabe, Buchreihe, Dokumentation, Edition, Erstausgabe, Fachzeitschrift, Kinderzeitschrift, Publikation, Reihe, Schriftenreihe, Serie, Studienreihe, Wochenzeitschrift, Zeitschrift, Zeitung
- [1–3] (offener) Brief an den Herausgeber
Wortbildungen:
- Herausgeberin, Mitherausgeber, Zeitungsherausgeber
Übersetzungen
[1]
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[2]
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[3] Wertpapierrecht: Emittent einer Wandelanleihe oder einer Umtauschanleihe
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1, 2] Wikipedia-Artikel „Herausgeber“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Herausgeber“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Herausgeber“
- [1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Herausgeber“
- [3] www.uni-protokolle.de: Emittenten und Emission
- [3] Wandelanleihen. www.geld-magazin.info, abgerufen am 25. November 2012.
- [3] Verordnung "Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden" (Österreich)
Quellen:
- § 10 Urheberrechtsgesetz (Deutschland)
- Ignaz Wrobel: Herausgeber oder Verleger? In: Die Weltbühne. Nummer 28, 14. Juli 1921 (zitiert nach www.textlog.de, Online, abgerufen am 25. November 2012).
- § 1 Ziffer 9 "Mediengesetz" (Österreich)
- § 24 Absatz 3 "Mediengesetz" (Österreich)
- Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben und eingeleitet von Erich Loos, Band X. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 287.
- Thomas Hammer: Überschätzter Sicherheitspuffer. Wandelanleihen. In: Zeit Online. 4. Mai 2009, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 25. November 2012).
- § 7 Abs. 3, Verordnung "Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden" (Österreich)
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: herausgeben
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