Rechtfertigung

Rechtfertigung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Rechtfertigung die Rechtfertigungen
Genitiv der Rechtfertigung der Rechtfertigungen
Dativ der Rechtfertigung den Rechtfertigungen
Akkusativ die Rechtfertigung die Rechtfertigungen

Worttrennung:

Recht·fer·ti·gung, Plural: Recht·fer·ti·gun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçtˌfɛʁtɪɡʊŋ]
Hörbeispiele:  Rechtfertigung (Info)

Bedeutungen:

[1] Begründung, weshalb eine Behauptung, ein bestimmtes Verhalten oder sonst ein Umstand (sachlich, rechtlich, moralisch) richtig, vertretbar oder jemandem ausnahmsweise nicht vorwerfbar sei
[2] Verfassungsrecht: Begründung für die Rechtmäßigkeit des Eingriffs in den Schutzbereich eines Grundrechts
[3] Strafrecht: Ausschluss der Rechtswidrigkeit einer tatbestandsmäßigen strafbaren Handlung
[4] Theologie: protestantische Lehre, die sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen das durch Sünde belastete Verhältnis zwischen Mensch und Gott wieder versöhnt werden könne

Herkunft:

Ableitung von dem Verb (sich) rechtfertigen, abgeleitet aus dem mittelhochdeutschen rehtvertigen, rehtvertic, rechtfertig sowie fertig.[1]

Synonyme:

[1] Begründung, Entschuldigung

Sinnverwandte Wörter:

[1] Apologie, Verteidigung

Gegenwörter:

[2] Verletzung, Grundrechtsverletzung, Grundrechtsverstoß, Antastung

Unterbegriffe:

[2] Bestimmtheitsgrundsatz, Schranken-Schranke, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Wesentlichkeitstheorie

Beispiele:

[1] „Maßstäbe für eine Rechtfertigung sind die Wahrhaftigkeit, Relevanz und Verständlichkeit des Gesagten.“[2]
[1] „Die Beschränkung der Haftungsbeschränkung wird damit begründet, dass die Haftungsbeschränkung ihre Rechtfertigung in der erforderlichen Haftpflichtversicherung der Gesellschaft hat und der Versicherungsschutz andere Verbindlichkeiten nicht erfasst.“[3]
[1] „Sie hatte mich zu einer Rechtfertigung gezwungen und hatte dabei eine Erklärung anhören müssen, die manches erahnen ließ.“[4]
[2] „Bei Grundrechtseingriffen in Form einer (relativen) Benachteiligung … wird häufig eine Rechtfertigung zugelassen. Die dogmatische Basis bleibt aber unklar. Die Gleichheitsgrundrechte enthalten durchweg keinen Gesetzesvorbehalt; gleichwohl ist eine Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen möglich, wohl wegen der Eigenart der Gleichheitsgrundrechte …“[5]
[3] Bei der Tötung des Angreifers kommt eine Rechtfertigung durch Notwehr in Betracht.
[4] „In der protestantischen Lehre wird unter dem Begriff ‚Rechtfertigungslehre‘ die wohl wichtigste Erkenntnis der Reformation zusammengefasst: die Rechtfertigung des Sünders vor Gott nicht aufgrund von irgendeinem rechten Tun des Menschen, sondern allein aus dem Glauben, gemäß dem Römerbrief des Apostel Paulus Röm 3,22 …“[6]

Charakteristische Wortkombinationen:

[2] Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Wortbildungen:

[3] Rechtfertigungsgrund
[4] Rechtfertigungslehre

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Rechtfertigung
[2] Wikipedia-Artikel „Grundrechte (Deutschland): Schranken
[4] Wikipedia-Artikel „Rechtfertigung (Theologie)
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Rechtfertigung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtfertigung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtfertigung
[1] The Free Dictionary „Rechtfertigung
[1] Duden online „Rechtfertigung

Quellen:

  1. Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. In: Der Duden in zwölf Bänden. 4. Auflage. Band 7, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-04074-2, Seite 657.
  2. Jochen A. Bär, Thomas Niehr: Alternativen zum Elfenbeinturm. Die Linguistik will stärker in die Öffentlichkeit hineinwirken. In: Sprachreport. Nummer Heft 1-2, 2013, Seite 2-5, Zitat Seite 3.
  3. Mario Leitzen: Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. In: DNotZ. 2013, Seite 598.
  4. Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben von Erich Loos, Band II. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 153.
  5. Hans D. Jarass. In: Ders., Bodo Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Kommentar. 7. Auflage 2004. Vorb. vor Art. 1 GG Rn. 50.
  6. Rechtfertigungslehre. In: relilex. Das Lexikon zur Religion. Abgerufen am 4. Juli 2011.
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