Rechtfertigung
Rechtfertigung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Rechtfertigung | die Rechtfertigungen |
Genitiv | der Rechtfertigung | der Rechtfertigungen |
Dativ | der Rechtfertigung | den Rechtfertigungen |
Akkusativ | die Rechtfertigung | die Rechtfertigungen |
Worttrennung:
- Recht·fer·ti·gung, Plural: Recht·fer·ti·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçtˌfɛʁtɪɡʊŋ]
- Hörbeispiele: Rechtfertigung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Begründung, weshalb eine Behauptung, ein bestimmtes Verhalten oder sonst ein Umstand (sachlich, rechtlich, moralisch) richtig, vertretbar oder jemandem ausnahmsweise nicht vorwerfbar sei
- [2] Verfassungsrecht: Begründung für die Rechtmäßigkeit des Eingriffs in den Schutzbereich eines Grundrechts
- [3] Strafrecht: Ausschluss der Rechtswidrigkeit einer tatbestandsmäßigen strafbaren Handlung
- [4] Theologie: protestantische Lehre, die sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen das durch Sünde belastete Verhältnis zwischen Mensch und Gott wieder versöhnt werden könne
Herkunft:
- Ableitung von dem Verb (sich) rechtfertigen, abgeleitet aus dem mittelhochdeutschen rehtvertigen, rehtvertic, rechtfertig sowie fertig.[1]
Synonyme:
- [1] Begründung, Entschuldigung
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Apologie, Verteidigung
Gegenwörter:
- [2] Verletzung, Grundrechtsverletzung, Grundrechtsverstoß, Antastung
Unterbegriffe:
- [2] Bestimmtheitsgrundsatz, Schranken-Schranke, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Wesentlichkeitstheorie
Beispiele:
- [1] „Maßstäbe für eine Rechtfertigung sind die Wahrhaftigkeit, Relevanz und Verständlichkeit des Gesagten.“[2]
- [1] „Die Beschränkung der Haftungsbeschränkung wird damit begründet, dass die Haftungsbeschränkung ihre Rechtfertigung in der erforderlichen Haftpflichtversicherung der Gesellschaft hat und der Versicherungsschutz andere Verbindlichkeiten nicht erfasst.“[3]
- [1] „Sie hatte mich zu einer Rechtfertigung gezwungen und hatte dabei eine Erklärung anhören müssen, die manches erahnen ließ.“[4]
- [2] „Bei Grundrechtseingriffen in Form einer (relativen) Benachteiligung … wird häufig eine Rechtfertigung zugelassen. Die dogmatische Basis bleibt aber unklar. Die Gleichheitsgrundrechte enthalten durchweg keinen Gesetzesvorbehalt; gleichwohl ist eine Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen möglich, wohl wegen der Eigenart der Gleichheitsgrundrechte …“[5]
- [3] Bei der Tötung des Angreifers kommt eine Rechtfertigung durch Notwehr in Betracht.
- [4] „In der protestantischen Lehre wird unter dem Begriff ‚Rechtfertigungslehre‘ die wohl wichtigste Erkenntnis der Reformation zusammengefasst: die Rechtfertigung des Sünders vor Gott nicht aufgrund von irgendeinem rechten Tun des Menschen, sondern allein aus dem Glauben, gemäß dem Römerbrief des Apostel Paulus Röm 3,22 …“[6]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [2] Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Wortbildungen:
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Rechtfertigung“
- [2] Wikipedia-Artikel „Grundrechte (Deutschland): Schranken“
- [4] Wikipedia-Artikel „Rechtfertigung (Theologie)“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Rechtfertigung“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtfertigung“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtfertigung“
- [1] The Free Dictionary „Rechtfertigung“
- [1] Duden online „Rechtfertigung“
Quellen:
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. In: Der Duden in zwölf Bänden. 4. Auflage. Band 7, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-04074-2, Seite 657.
- Jochen A. Bär, Thomas Niehr: Alternativen zum Elfenbeinturm. Die Linguistik will stärker in die Öffentlichkeit hineinwirken. In: Sprachreport. Nummer Heft 1-2, 2013, Seite 2-5, Zitat Seite 3.
- Mario Leitzen: Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. In: DNotZ. 2013, Seite 598.
- Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben von Erich Loos, Band II. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 153.
- Hans D. Jarass. In: Ders., Bodo Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Kommentar. 7. Auflage 2004. Vorb. vor Art. 1 GG Rn. 50.
- Rechtfertigungslehre. In: relilex. Das Lexikon zur Religion. Abgerufen am 4. Juli 2011.
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