Vormund
Vormund (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural 1 | Plural 2 | |
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Nominativ | der Vormund | die Vormunde | die Vormünder |
Genitiv | des Vormunds des Vormundes |
der Vormunde | der Vormünder |
Dativ | dem Vormund | den Vormunden | den Vormündern |
Akkusativ | den Vormund | die Vormunde | die Vormünder |
Nebenformen:
- im 18. Jahrhundert: Fürmund[1]
Worttrennung:
- Vor·mund, Plural 1: Vor·mun·de, Plural 2: Vor·mün·der
Aussprache:
- IPA: [ˈfoːɐ̯ˌmʊnt]
- Hörbeispiele: Vormund (Info)
Bedeutungen:
- [1] deutsches Familienrecht: natürliche oder juristische Person, subsidiär Behörde, der die Vormundschaft über eine minderjährige Person, den Mündel, übertragen worden ist und die damit als gesetzlicher Vertreter des Mündels fungiert
Herkunft:
- Vormund geht auf das althochdeutsche foramunto ‚Rechtsvertreter, Rechtsbeistand‘ zurück. Im Mittelhochdeutschen dann existierten die Formen vormunde, vormünde, vormunt und vürmunt. Das Mittelniederdeutsche kannte vȫrmünde und vȫrmunt. Im Mittelniederländischen wurde vōremunde benutzt. All diese Wörter setzen sich aus dem Wort vor beziehungsweise seinen Vorformen und einem zur Zeit des Neuhochdeutschen als Grundwort (Simplex) verschwundenen Substantiv zusammen, das auf das althochdeutsche feminine munt ‚Schutz, Hand‘ zurückgeht und in eine Reihe weiterer Sprachen (etwa dem Altsächsischen, dem Altenglischen oder dem Altnordischen) Eingang gefunden hat.[1]
Im Laufe der Zeit veränderte sich die Wortbedeutung von ‚Hand, die schützend über jemanden gehalten wird‘ über ‚Person, die anderen Schutz gewährt und sie rechtlich vertritt‘ zu ‚rechtlicher Vertreter für Ehefrau und Kinder‘ und schließlich ab dem 15. Jahrhundert zu ‚rechtlicher Vertreter und Vermögensverwalter von Minderjährigen und Entmündigten‘.[1] Entmündigungen gibt es allerdings seit 1984 im österreichischen und seit 1992 auch im deutschen Recht nicht mehr.[2] Daraus folgt, dass Vormund in diesen Staaten im Zusammenhang mit Sachverhalten aus der Zeit nach 1984 beziehungsweise 1992 nur noch den gesetzlichen Vertreter minderjähriger Personen bezeichnet.
Gegenwörter:
- [1] Mündel
Weibliche Wortformen:
- [1] Vormünderin, Vormundin, Vormündin
Unterbegriffe:
- [1] Amtsvormund, Einzelvormund, Vereinsvormund
Beispiele:
- [1] Das Gericht bestellte den Lebensgefährten der Mutter zum Vormund der 3-Jährigen.
- [1] „Mehrere Vormünder führen die Vormundschaft gemeinschaftlich.“[3]
- [1] „Vormunde und andere sogenannte Berufsbetreuer dürfen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterhin pauschal bezahlt werden, unabhängig von der Zahl der tatsächlichen Arbeitsstunden.“[4]
- [1] „Vor allem mußte Madame d'Urfé ein rechtskräftiges Testament machen, in dem das Kind, dessen Vormund ich bis zu seinem dreizehnten Lebensjahr sein sollte, zum Universalerbe eingesetzt wurde.“[5]
Charakteristische Wortkombinationen:
Wortbildungen:
- [1] Vormundschaft
- [1] bevormunden
Übersetzungen
[1] Familienrecht: natürliche oder juristische Person, die mit der Vormundschaft über eine minderjährige Person beauftragt ist
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Vormund“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vormund“ Die Bedeutungserklärung ist für das deutsche Recht zum Teil nicht zutreffend.
- [1] The Free Dictionary „Vormund“ Die Bedeutungserklärung ist für das deutsche Recht zum Teil nicht zutreffend.
- [1] Duden online „Vormund“ Die Bedeutungserklärung ist für das deutsche Recht zum Teil nicht zutreffend.
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Vormund“
Quellen:
- Wolfgang Pfeifer et al.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 8. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2005, ISBN 3-423-32511-9 „Vormund“, Seite 1524
- Wikipedia-Artikel „Entmündigung“
- § 1797 I 1 BGB
- Pauschale für Vormunde. sueddeutsche.de, 14. September 2011, abgerufen am 18. September 2011.
- Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben und eingeleitet von Erich Loos, Band VIII. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 51.
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