zubilligen

zubilligen (Deutsch)

Verb

Person Wortform
Präsens ichbillige zu
dubilligst zu
er, sie, esbilligt zu
Präteritum ichbilligte zu
Konjunktiv II ichbilligte zu
Imperativ Singularbillig zu!
billige zu!
Pluralbilligt zu!
PerfektPartizip IIHilfsverb
zugebilligt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:zubilligen

Worttrennung:

zu·bil·li·gen, Präteritum: bil·lig·te zu, Partizip II: zu·ge·bil·ligt

Aussprache:

IPA: [ˈt͡suːˌbɪlɪɡn̩]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] jemandem etwas (juristisch) zugestehen, (moralisch) gestatten

Herkunft:

Derivation (Ableitung) zum Verb billigen mit dem Derivatem zu-[1]

Sinnverwandte Wörter:

[1] einräumen, geben, gestatten, gewähren, gönnen, gutheißen, tolerieren, zuerteilen, zugestehen

Gegenwörter:

[1] abschlagen, verweigern

Beispiele:

[1] Es war in meinen Augen richtig, dass das Gericht ihm eine Entschädigung zubilligte.
[1] „Dieser Anwalt in Rahne ist der erste, der mir gesagt hat, dass ich in dieser Sache sicher Erfolg haben werde, sowie auch sogenannte Prozesskostenhilfe beantragen kann und diese auch zugebilligt bekommen werde.“[2]
[1] Man muss ihr schon das Recht zubilligen, den Ort des Geschehens zu verlassen, wenn dort unsachlich gepöbelt wird.
[1] „Ich muß darauf hoffen, daß du mir zubilligst, daß ich meinem Gewissen folge und den gleichen Grundsätzen von Ehre und Familie, an die du auch glaubst.“[3]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] muss man zubilligen, das Recht zubilligen

Wortbildungen:

Zubilligung

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zubilligen
[1] canoo.net „zubilligen
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „zubilligen
[1] The Free Dictionary „zubilligen
[1] Duden online „zubilligen

Quellen:

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